Gericht Motiv für Messerstiche ist unklar
24-Jähriger muss sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten.
Krefeld. Am dritten Prozesstag gegen den 24-Jährigen, der des versuchten Mordes beschuldigt wird, stand ein Vorwurf im Mittelpunkt, der eigentlich nicht Gegenstand der Verhandlung ist. Die Ex-Ehefrau und die Schwiegermutter hatten den Mann zuletzt beschuldigt, eines seiner nicht leiblichen Kinder absichtlich mit heißem Wasser verbrüht zu haben. Er war in einem früheren Prozess bereits von diesem Vorwurf freigesprochen worden.
Die Verteidiger verwiesen auf das rechtskräftige Urteil aus dem vergangenen Jahr. Ex-Frau und Schwiegermutter würden sich zeitlich in ihren Aussagen widersprechen. Der Angeklagte verwehre sich gegen die erneuten falschen Behauptungen, die ihn auch im Sinne des aktuellen Prozesses als gewissenlosen Menschen in ein denkbar schlechtes Licht rückten.
Aber selbst ohne diesen schweren Vorwurf konnte der Angeklagte bislang nicht viele Pluspunkte für seine Verteidigung sammeln. Er hatte die beinahe tödlichen Messerstiche auf seinen Widersacher gestanden.
Die Aussagen der bisherigen Zeugen wurden am Montag durch weitere Augenzeugen erhärtet. Eine Entlastung ergab sich daraus an keiner Stelle für den Angeklagten.
So berichtete der Augenzeuge, der die Polizei zum Tatort gerufen hatte, dass sich der Beschuldigte mit dem Geschädigten in einer Blutlache gewälzt habe, wobei beide Schläge austeilten. Das Messer sei bereits vorher zerbrochen. Ob dies beim Zustechen geschah oder erst, als das Messer auf den Boden fiel, wusste dieser Zeuge nicht.
Selbst das bisher vom Beschuldigten genannte Motiv geriet ins Wanken. Er hatte behauptet, sein Nachfolger habe seine Kinder geschlagen und er wollte ihn deshalb zur Rede stellen. Die von ihm benannte Zeugin, die ihn angeblich darüber informiert hatte, widersprach auf Befragen des Richters vehement dieser Behauptung. Sie habe niemals von Schlägen gesprochen, sondern lediglich erwähnt, dass die Kinder ihren Vater vermissten.
So bleiben als mögliche, wenn auch bisher bestrittene Motive, Eifersucht und verletzte Eitelkeit. Der Prozess wird fortgesetzt. Am Mittwoch stehen die Plädoyers und eventuell auch schon die Urteilsverkündung an.