Gericht Krefelder wegen 50 Euro und eines Nestes vor Gericht

Krefeld · Die drei Angeklagten räumten den Überfall auf einen Bekannten weitestgehend ein.

Das Verfahren wird noch bis mindestens Mitte September dauern.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Große Beute wollten drei Krefelder im Alter von 25, 33 und 34 Jahren machen. Dafür wollten sie im Februar einen Bekannten überfallen, der mehrere 10 000 Euro dabei haben sollte. Der hatte sich allerdings nur als Aufschneider herausgestellt. Aus dem Kasse machen wurde nichts, stattdessen müssen sich die Männer seit Dienstag wegen besonders schweren Raubes vor dem Landgericht verantworten.

Sie räumten den Überfall weitestgehend ein. Einer der Männer soll das mutmaßliche Opfer in Krefeld begleitet haben. Dieser soll dabei den Eindruck erweckt haben, dass er jede Menge Geld habe. Höhepunkt war, als er mit seinem Rucksack in ein Gebüsch ging und vorgab, dort das Geld bündelweise in seinen Rucksack zu legen. In Wirklichkeit steckte der Mann nur ein Vogelnest dort hinein.

Die Begehrlichkeit seines unwissenden Begleiters war trotzdem geweckt, per Handy soll der seine Mitangeklagten über den Standort informiert haben. Als die beiden eintrafen, sollen sie das Opfer bedroht haben. Einer soll dafür sogar ein Messer herausgeholt haben – das sei nicht abgesprochen gewesen, behaupteten die anderen vor Gericht.

Der Rucksackbesitzer ergriff daraufhin die Flucht. Die Tasche konnten die mutmaßlichen Räuber aber trotzdem ergreifen. Bis auf 50 Euro und das besagte Vogelnest befand sich darin allerdings nichts. Es ist nicht mal klar, ob sich überhaupt Euros in dem Rucksack befanden. Vor Gericht war sich der Zeuge nämlich nicht sicher, ob er das Geld nicht auch zu einer anderen Zeit verloren haben könnte. Allerdings konnte er sich noch daran erinnern, dass einer der Angeklagten versucht habe, mit dem Messer auf ihn einzustechen. Davon habe er auch noch Risse in der Jacke. Die Angeklagten wollen nur gedroht haben.

Das Verfahren wird noch bis mindestens Mitte September dauern. Dann soll ein Gutachter zu der Frage gehört werden, ob die Angeklagten in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Sie sollen Probleme mit Drogen haben, was auch eines der möglichen Motive für die Tat gewesen sein könnte. sp