Urteil Drogen-Trio muss nicht in Haft

Das Landgericht lässt Milde walten. Richter: „Wir haben die Strafe nur mit Bedenken zur Bewährung ausgesetzt.“

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Krefeld. Mit dem Urteil der Zweiten Großen Strafkammer zeigte sich das Tätertrio mit ihren Verteidigern sichtlich zufrieden. Die Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren, die Haftbefehle gegen zwei der Beteiligten wurden aufgehoben. Der Dritte war bereits auf freiem Fuß.

Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, hätte der jüngste für zwei Jahre hinter Gitter gemusst, obwohl er nur als Mitläufer und nicht als Initiator und Geldgeber galt. Fast wäre ihm seine frühere Bewährungsstrafe zum Verhängnis geworden und dass er die Cannabisplantage weiter betreiben wollte. „Sie waren hart an der Kante“, sagte der Richter. „Wir haben die Strafe nur mit Bedenken zur Bewährung ausgesetzt.“ Der Staatsanwalt hatte sich dagegen ausgesprochen.

Der 31-Jährige darf sich drei Jahre nichts zu Schulden kommen lassen, muss 100 Arbeitsstunden ableisten und erhält einen Bewährungshelfer. Auch der 42-jährige Mitangeklagte entging mit seiner zweijährigen Haftstrafe und einer vierjährigen Bewährungsfrist nur knapp der Haft. „Die fünf Monate Untersuchungshaft sollten Ihnen als Schuss vor den Bug ausreichen“, sagt der Richter und ordnete auch ihm einen Bewährungshelfer bei.

Am glimpflichsten kam der 41-jährige Geldgeber davon. Bei ihm wurde strafmildernd berücksichtigt, dass er durch die Anzeige gegen seine Kollegen und damit auch gegen sich selbst zur Aufklärung der Tat wesentlich beigetragen hat.

Der Vorwurf einer Bandenbildung war zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung umstritten. Die Voraussetzung, dass mindestens drei Mitglieder zusammen kommen müssen, war erfüllt. Es war jedoch strittig, ob der Betrieb weitergeführt werden sollte. Für den Richter war dies jedoch „so klar wie Kloßbrühe“.

Niemand lege eine Plantage an und züchte Jungpflanzen, um dies nur einmalig zu vermarkten. Dass sich die Beschuldigten dabei derart dilettantisch anstellten, dass die Aufzucht scheiterte, spielte dabei keine Rolle. Allerdings kam dem Trio beim Strafmaß zugute, dass das Gericht nur von einem minder schweren Fall des bandenmäßigen Drogenhandels ausging.

Den Vorwurf der Verteidigung, das Gericht habe dem ausgestiegenen Täter nicht die weitere Untersuchungshaft erspart, wollte der Richter nicht auf sich sitzenlassen. „Der Angeklagte ging nicht aus eigener Erkenntnis zur Polizei oder um sich anzuzeigen, sondern weil er wegen der Gewaltandrohung seines Kollegen Angst hatte.“