Gericht Geldstrafe für lauten Hitlergruß
50-Jähriger wegen des Verstoßes gegen die Verfassung verurteilt.
Krefeld. Mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro ahndete das Gericht am Dienstag das Verhalten von Markus H., der in einer Märznacht des vergangenen Jahres den rechten Arm hoch ausgestreckt und laut „Heil Hitler“ gerufen hat. Der Mann leugnete die Tat bis zuletzt. Ein Polizist identifizierte ihn im Verfahren jedoch eindeutig als Täter, ein weiterer Zeuge hatte den Hitlergruß noch in seiner Wohnung sechs Häuser entfernt gehört.
Eine Beschwerde wegen Ruhestörung hatte die Polizei an jenem 21. März gegen 1 Uhr zu der Adresse geführt. Nachbarn ließen die Beamten ins Haus, in die Wohnung wurden sie nicht gelassen.
Weil die laute Musik und der Gesang jedoch leiser wurden, verließen die Polizisten das Gebäude wieder — um von der Straße aus den später Angeklagten und den Hitlergruß am offenen Fenster zu bemerken.
Daraufhin sei man zurück ins Haus gegangen, zumal die Musik auch wieder lauter geworden sei, habe den Schlüsseldienst verständigt und sei in die Wohnung gegangen, in der sich mehrere Personen befanden, schilderte der Einsatzbeamte am Dienstag den Ablauf.
Dass er den Täter verwechselt haben könnte und ein anderer Gast sich zu dem Hitlergruß habe hinreißen lassen, schloss er aus. Mit dem Strafmaß blieb die Richterin um die Hälfte unter dem vom Staatsanwalt geforderten Maß.
Strafmildernd wirkte sich aus, dass der 50-Jährige alkoholkrank ist und auch in der Tatnacht alkoholisiert war. Die Unzufriedenheit des Verurteilten machte nicht nur sein vernehmlicher Abgang aus dem Amtsgericht deutlich.
Auch der Bewährungshelfer des mehrfach wegen anderer Delikte verurteilten Mannes hatte zuvor betont, dass der 50-Jährige sich unschuldig verfolgt sieht und ihn das Verfahren psychisch belaste.
„Ich bin ziemlich verblüfft, wie das hier so läuft“, meinte Markus H. am Ende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.