Raub und Körperverletzung Duo aus Gelsenkirchen soll Autofahrer überfallen haben

Brüderpaar aus Gelsenkirchen wird im Prozess Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

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Krefeld. Der Prozess vor dem Schöffengericht in Krefeld gegen zwei 44 und 45 Jahre alte Männer aus Gelsenkirchen hatte am Freitag noch nicht richtig begonnen, als es bereits Differenzen zwischen dem Richter und den Verteidigern gab. Diese hatten erst bei Prozessbeginn erfahren, dass ihre Mandanten telefonisch überwacht wurden und bestanden auf ihrem Recht, die Protokolle zunächst zu lesen. Außerdem bezweifeln sie die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme, weil sie zuvor genehmigt werden müsse.

Zuvor hatte der Staatsanwalt die Anklage verlesen. Den Brüdern aus Gelsenkirchen wird Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. In einem wilden Manöver sollen sie mit ihrem Fahrzeug den Wagen ihres Opfers auf der Hafelsstraße in Krefeld ausgebremst haben. Die Beschuldigten und ein unbekannter Mittäter sollen auf ihr Opfer eingeschlagen und eingetreten haben. Dabei hätten sie ihm mit dem Tod gedroht und das Mobiltelefon im Wert von 500 Euro entrissen. Erst als ein fremder Autofahrer zu Hilfe eilen wollte, seien die Täter geflüchtet.

Das Opfer, das im Prozess als Nebenkläger auftritt, soll Risswunden am Kopf, Rippen- und Kieferprellungen sowie ein Schleudertrauma erlitten haben. Der Verletzte musste ärztlich behandelt werden und war zwei Wochen arbeitsunfähig.

Da sich die Prozessbeteiligten binnen der geforderten drei Wochen nach Verhandlungsauftakt nicht auf einen Fortsetzungstermin einigen konnten, wird das Verfahren zu einem späteren Termin neu aufgenommen.

Bis dahin will der Richter den Verteidigern die Überwachungsprotokolle zukommen lassen. Dann könnte auch der ermittelnde, zur Zeit erkrankte Polizeibeamte als Zeuge zur Verfügung stehen. Möglicherweise droht jedoch neuer Ärger, denn einer der Verteidiger kündigte an, sein Mandant werde von dem Polizeibeamten schon seit Jahren zu Unrecht immer wieder verschiedener Straftaten bezichtigt.