Eigentümer können jetzt die Grundsteuer umstellen

Eigentümer, die in diesem Jahr in Krefeld eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück veräußert oder erworben haben, können den steuerlichen Service des städtischen Fachbereichs Finanzservice und städtische Immobilien-/Flächenmanagement nutzen.

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Sie haben bereits im laufenden Jahr die Gelegenheit, die Veranlagung der Grundsteuer und der sonstigen Grundbesitzabgaben (Gebühren für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst) vorab umzustellen. Auf der Internetseite der Stadt Krefeld — krefeld.de/fb21 — steht das Formular „Eigentumswechselanzeige“ als Download bereit. Es kann mit allen für den Verkauf oder Kauf relevanten Daten ausgefüllt per E-Mail an fb21@krefeld.de oder per Post an die Stadt Krefeld übermittelt werden. Anzugeben ist die Telefonnummer, damit die Mitarbeiter des Fachbereichs bei Rückfragen Kontakt aufnehmen können.

„Vielen Immobilienbesitzern ist der aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich vorgesehene komplexe Weg bei einem Eigentumswechsel im steuerlichen Verfahren nicht bekannt: Dieser geht vom Notar über das Grundbuchamt des Amtsgerichtes sowie das Finanzamt zur Stadtverwaltung. Hierdurch kann teilweise ein sehr hoher zeitlicher Verzug entstehen“, erläutert Peter Mertens, Leiter des Fachbereichs Finanzservice.