Gericht Ein vorverlegtes Geständnis im Landgericht

Der Prozess gegen die Diebesbande stockt wegen eines erkrankten Verteidigers.

Gericht: Ein vorverlegtes Geständnis im Landgericht
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Krefeld. Gerichtstage halten mitunter Überraschungen bereit — so auch am Landgericht. Eigentlich stand die Fortsetzung der Vernehmung eines 36-jährigen Angeklagten auf dem Programm, der in der letzten Verhandlung bereits die Beteiligung an fünf Straftaten gestanden hat. Der rumänischen Diebesbande wird vorgeworfen, im letzten Jahr Kioske, Lottogeschäfte und Tankstellen ausgeraubt zu haben. Zuvor hatten schon zwei weitere der sechs Angeklagten ein Geständnis abgelegt.

Da der Verteidiger des 36-Jährigen kurzfristig erkrankt war, musste das Gericht sich zunächst um eine Stunde vertagen, bis eine Ersatzverteidigerin verpflichtet war. Sonst hätte der Prozess nicht fortgesetzt werden dürfen. Dennoch verzichtete der Richter auf die weitere Befragung des Beschuldigten, damit dieser in der kommenden Verhandlung von seinem Stammverteidiger betreut werden kann. Den Termin ganz ausfallen lassen konnte das Gericht auch nicht, weil der nächste Termin mehr als drei Wochen später angesetzt ist. Für diesen Fall schreibt die Prozessordnung jedoch den völligen Neubeginn des Verfahrens vor.

Was also tun, um aus dem Tag doch noch etwas Vernünftiges zu machen? Einer der Verteidiger sprang in die Bresche und bot das vorläufige Geständnis seines Mandanten an, obwohl die Aussage erst für den nächsten Termin vorgesehen war. Der 36-jährige Beschuldigte gestand, an den ihm zur Last gelegten Taten bis auf den Bandenvorwurf grundsätzlich beteiligt gewesen zu sein. Dabei habe er keineswegs nur Hilfsdienste wie Schmiere stehen geleistet, sondern sei gleichberechtigt bei Tatbeschluss, Ausführung und Aufteilung der Beute gewesen.

Dieses Vorabgeständnis war wichtig, damit ihm das Gericht seine Aussagebereitschaft beim späteren Urteil strafmindernd anrechnen kann. Hätte der Richter, wie beabsichtigt und auch durchgeführt, durch das Verlesen von Protokollen aus Vernehmung und Telefonüberwachung belastbare Fakten in das Verfahren eingebracht, wäre das Geständnis nicht mehr strafmindernd anerkannt worden. So konnte der Richter zu verschiedenen Einbrüchen aus den Akten zitieren.

Dem Beschuldigten werden, jeweils zusammen mit teils wechselnden Mittätern, Einbrüche vorgeworfen in Kioske in Tönisvorst und Mönchengladbach sowie in ein Tabak- und Schreibwarengeschäft in Neuss. Dabei sollen vor allem Tabakwaren, Bargeld und andere Wertgegenstände im Gesamtwert von 8800 Euro gestohlen worden sein. In drei Fällen blieb es beim Einbruchsversuch. Bei einer Tankstelle in Willich wurden die Täter vom Besitzer überrascht und flohen, bei einem Kiosk in Willich und einer Tankstelle in Krefeld scheiterten sie an standfesten Türen.