Sanierung Eine Geldspritze für schöne Fassaden
Bis zu 3000 Euro können Hausbesitzer für Außensanierungen von der Stadt bekommen. Die neue Quartiersmanagerin hilft dabei.
Krefeld. Krefeld ist reich an schöner Bauarchitektur. Vor allem innerhalb der Ringe gibt es noch zahlreiche Gebäude, die durch Sanierungsmaßnahmen aufgewertet werden könnten. In einem ersten Schritt fördert die Stadt Krefeld seit diesem Jahr wieder die Fassaden- und Hofsanierung, vorausgesetzt, die Häuser werden überwiegend als Wohnraum genutzt. „Noch 75 000 Euro stehen allein in diesem Jahr für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung“, wirbt Birgit Causin. Sie ist die neue Quartiersmanagerin.
Gemeinsam mit ihrem Chef Norbert Hudde, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung, hat Birgit Causin gestern auf der Dionysiusstraße das Förderprogramm Stadtumbau West vorgestellt. Mit Ende des Nothaushalts und einem genehmigten Haushalt setzt die Stadt das Förderprogramm fort. Von 2012 bis 2014 wurden 45 Häuserfassaden bereits bezuschusst und saniert. „In diesem Jahr haben wir elf Anträge bewilligt, sechs weitere sind in Arbeit“, erklärt die Quartiersmanagerin.
Fassaden ist das Haus Nr.166 an der Dionysiusstraße. „Am vergangenen Freitag ist das Gerüst abgebaut worden“, sagt Norbert Hudde. Von der Antragstellung bis zur Durchführung habe es nur zwei Monate gedauert. Die Fassaden-Arbeiten an Haus Nr. 170 werden in Kürze beginnen. Der Antrag für Haus Nr. 168 sei noch in Bearbeitung. Schritt für Schritt könnten sich so ganze Straßenzüge verändern. Maximal 30 Euro pro Quadratmeter werden mit Hilfe des Programms gefördert, vorausgesetzt, die Kosten pro Quadratmeter übersteigen nicht 60 Euro.
„Wir wollen einen bestimmten Standard, aber keine Luxussanierungen finanzieren“, erklärt Norbert Hudde. Der Förderzuschuss pro Objekt liegt bei maximal 3000 Euro. Antragsformulare finden Interessenten auf der Seite der Stadt Krefeld unter dem Punkt Stadtumbau West. Bei einem Vororttermin informiert Birgit Causin die Hauseigentümer über die Voraussetzungen für eine Förderung. Auch die Farbgebung wird abgestimmt, im Falle eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes mit der entsprechenden Behörde. Deren Erlaubnis sollte ebenso vorliegen wie mehrere Angebote.
„Wenn es für das Viertel eine Gestaltungssatzung gibt, ist außerdem ein Bauantrag für die Fassadenrenovierung notwendig“, ergänzt Norbert Hudde die Bedingungen. Solche Quartiere sind in Krefeld ab der Marktstraße bis hin zur Neusser Straße zu finden. Nicht nur Fassadensanierungen, sondern auch die Entsiegelung und Begrünung von Innenhöfen wird über das Programm bezuschusst.
Aber nur, wenn die Höfe von allen Mietern genutzt werden. „Das wird bislang kaum nachgefragt“, sagt Causin mit Bedauern. Anregungen sind in dem kostenlosen Buch „Krefelder Haus“ zu finden, das im Planungsamt erhältlich ist.