Gericht Eklat im Mordprozess

Inhaftierter entlastet Angeklagten. Vor Gericht wird es laut.

Symbolbild

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Foto: dpa

Krefeld. Plaudereien in der Haft könnten einen 21-Jährigen aus Straelen entlasten, der wegen des gewaltsamen Todes eines 81-jährigen Rentners aus Tönisvorst derzeit mit weiteren jungen Männern vor Gericht steht. Am Mittwoch sagte überraschend ein weiterer Zeuge aus, der zurzeit eine Freiheitsstrafe verbüßt. Der 19-Jährige war zeitweise mit zwei der Angeklagten inhaftiert. Dabei will er Infos über Einzelheiten der Tat erhalten haben.

Der Zeuge sagte aus, er habe von dem 18-Jährigen erfahren, dass der Angeklagte tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle einnahm. Er sei nur als Fahrer eingeplant gewesen. Der 18-Jährige bestreitet hingegen, dass er darüber mit dem 19-Jährigen Zellennachbarn gesprochen habe. Deshalb wurde es während der weiteren Befragung laut. Der Zeuge beschimpfte den Anwalt des 18-Jährigen. Der reagierte darauf mit einem Strafantrag.

Am Mittwoch kamen auch die Vertreter der Jugendgerichtshilfe zu Wort. Sie geben dem Gericht eine Empfehlung, ob die Männer, die zur Tatzeit jünger als 21 Jahre waren, nach dem Jugendrecht verurteilt werden sollten. Im Fall der beiden zur Tatzeit minderjährigen Angeklagten ist das zwingend.

Bei den beiden Heranwachsenden indes muss genau geprüft werden, ob sie einem Jugendlichen gleichgesetzt werden können. Bei einem der Heranwachsenden wird das nicht befürwortet. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Red