Eltern plündern Sparbuch der Tochter

In knapp eineinhalb Jahren soll ein Krefelder Elternpaar das Erbe ihrer kleinen Tochter verprasst haben. Dafür mussten sie sich am Donnerstag wegen gemeinschaftlicher Untreue vor dem Amtsgericht verantworten und wurden auch verurteilt.

Foto: Andreas Bischof

Der 50-jährige Vater erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, die 47-jährige Mutter kam mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe davon.

Insgesamt ging es um ein Erbe in Höhe von 108 000 Euro, von dem am Ende nur noch 4000 Euro übrig waren. Das erhielt die Tochter, die seinerzeit sieben Jahre alt war, im Oktober 2013 als Erbin ihrer verstorbenen Großmutter. Eigentlich hätte ihr Vater das Geld erben sollen. Doch der schlug die Erbschaft aus, weil er sich in einer Privatinsolvenz befand. Das Geld wäre dann wohl direkt an seine Gläubiger gegangen.

Als Nächste in der Erbfolge war daher seine Tochter dran. Dieses Vorgehen lag zumindest an der Grenze der Legalität, überschritt sie aber so gerade nicht. In der Folgezeit hätten die Eltern des Kindes das Geld dann aber für eigene Zwecke verbraucht, so dass im März 2015 nur noch 4000 Euro da waren.

Für Diskussionen sorgte vor allem die Tatsache, dass das Jobcenter, von dem die Familie Leistungen bezog, den Eheleuten mitteilte, dass sie keine weiteren Zahlungen zu erwarten hätten. Zur Begründung hieß es: Sie hätten ja nun Geld, auch wenn es eigentlich der Tochter gehörte.

Diese etwas wunderliche Behördenansicht sorgte dafür, dass die Strafe recht milde ausfiel. Dennoch war das Gericht der Meinung, dass die Eltern das Geld nicht hätten ausgeben dürfen, und schon gar nicht in dieser Menge in der kurzen Zeit. Denn es wurde nicht etwa nur das zum Leben Nötigste gekauft, sondern auch Urlaube davon finanziert. Die Eltern hätten vielmehr etwas gegen die falsche Ansicht des Jobcenters tun müssen, um von dort wieder die Leistungen zu erhalten.