Erfolgreiche Revision: Haftstrafe verkürzt
Sechs Monate Haft weniger durch Kronzeugenregelung.
Krefeld. Ein 23-Jähriger ist im Dezember 2012 vom Landgericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Verteidiger des seinerzeit verurteilten N. ging wegen der Strafhöhe in Revision, die gestern zumindest teilweise zum Erfolg führte. N. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Vor der Strafkammer unter Vorsitz des Richters Herbert Luczak wurden erneut die Anklagepunkte in fünf unterschiedlichen Fällen abgearbeitet. „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kronzeugenregelung, die bei dem Verurteilten N. im Urteil vom Dezember 2012 strafmildernd berücksichtig wurde, auch auf die weiteren Fälle zu prüfen ist“, erklärte Luczak. Zusammen mit den rechtskräftig Verurteilten F., M. und K. sei N. für den Überfall auf eine Bäckerei, den Einbruch in einem Einfamilienhaus in Traar sowie den tätlichen Übergriffen auf die Geschädigten S., N. und S. verantwortlich. Das Gericht entsprach mit dem Urteil von Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Reduzierung der Strafe auf sechs Jahre und sechs Monate gefordert. Aufgrund der Aussagen von N. nach der Festnahme hatte die Polizei die weiteren Täter ausfindig machen und das Versteck der zwei zum Einsatz gekommenen Schreckschusspistolen finden können.
Während das Gericht die Anwendung der Kronzeugenregelung auch auf die tätlichen Angriffe in den Fällen der Geschädigten S., N. und S. übertrug und damit strafmildernd in das Urteil einfließen ließ, wurde eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht in Betracht gezogen. Diese war von der Verteidigung aufgrund des Cannabis-Konsums und der Spielsucht des Angeklagten angeführt worden. N. erklärte am Dienstag im Prozess, aus seinen Fehlern gelernt zu haben und die Zeit in der Haft nutzen zu wollen, um sein Leben zu ändern. hoss