Ausländerrecht Fall Harb: Keine Hilfe von Bundeskanzlerin Angela Merkel

Bundeskanzlerin Merkel verweist auf den Rechtsweg.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verweist im Fall Adnan Harb auf den Rechtsweg.

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Krefeld. Auf ihr Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Julia Heringhaus Antwort erhalten. Die Lebensgefährtin von Smail Harb, einem der beiden Söhne des ausgewiesenen Adnan Harb, hatte Merkel schriftlich um Hilfe gebeten. Sie möge weitere Abschiebungen verhindern und sich für eine humanitäre Lösung einsetzen.

Die Krefelder Bundestagsabgeordnete Ulle Schauws (r.) aus Krefeld sieht Spielräume der Ausländerbehörde der Stadt.

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Laut CDU-Bundesgeschäftsstelle ist es der Parteivorsitzenden aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich, jenseits des Rechts eine spezielle Ausnahmeregelung für den Fall zu treffen. Menschlich könne sie die Lage der jungen Krefelderin verstehen. Gleichwohl ändere das nichts daran, dass gegen ausländerrechtliche Entscheidungen in aller Regel nur die „normalen“ Rechtsmittel in Form von Widerspruch bei der Behörde und/oder Klage vor dem Verwaltungsgericht bestehen. „Nur eine rechtskräftige Entscheidung kann für Sie und die betroffenen Personen die entsprechende Sicherheit schaffen“, endet der Brief.

Als eine Katastrophe bezeichnet Ulle Schauws, Krefelder Bundestagsabgeordnete der Grünen, wie die Verwaltung mit Adnan Harb und seiner Familie umgehe. Bei den aufkommenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung wünscht sie sich von Oberbürgermeister Gregor Kathstede, dass er sich weiter für Harb einsetze. Sie schlägt die Prüfung einer befristeten Abschiebung vor, um die Identität von Adnan Harb von hier aus gemeinsam mit ihm zu prüfen.

„Dabei soll kein bestehendes Recht gebrochen werden“, betont Schauws. Jedoch sollten Spielräume genutzt werden, wie es beispielsweise in Ausländerbehörden wie Essen und Bochum möglich sei. „Die gehen mit staatenlosen Libanesen anders um.“

Den Appell im letzten Integrationsrat an die Bundestagsabgeordneten, sich für die Überarbeitung des Asylrechts einzusetzen, kommentiert sie mit dem Hinweis: „Wenn die Stadt das bestehende Asylrecht anwenden würde, hätte sie bei Adnan Harb nach 30 Jahren in Deutschland das Bleiberecht anwenden müssen.“ Aber keine „Ketten-Duldung“, die von der Stadt alle drei Monate erneuert wird. yb