Diesel-Skandal Fall in Krefeld: VW muss Passat-Fahrer mehr als 20.000 Euro zahlen
Krefeld · VW muss einem Autofahrer, der vom Diesel-Skandal betroffen ist, eine hohe Entschädigung zahlen und das Fahrzeug zurücknehmen. Das Verhalten des Autokonzerns sei „sittenwidrig“.
Erneut verurteilt das Landgericht Krefeld Volkswagen wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Das Unternehmen muss den VW Passat des Klägers gegen eine Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurücknehmen.
In diesem Fall hatte der Kläger das Fahrzeug im Januar 2009 für 23 444 Euro mit 8640 gefahrenen Kilometern gekauft. Am Tag der Verhandlung hatte der Wagen 152 734 Kilometer auf dem Tacho. In seinem Urteil ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 250 000 Kilometern aus. Mit diesem Kilometerstand ergibt sich eine Nutzungsentschädigung von 13 996,27 Euro, erklärte Rechtsanwalt Dirk Fuhrhop aus Köln in einer Pressemitteilung.
Das Gericht befand darüber hinaus, dass dem Kläger unter anderem Zinsen von vier Prozent auf den Kaufpreis seit dem Kauf im Januar 2009 bis zur Klageeinreichung im Januar 2018 zustehen. Insgesamt beläuft sich der Zinsanspruch auf knapp 8500 Euro.
Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die Software ein Mitarbeiter bei Volkswagen entweder selbst programmiert oder deren Programmierung veranlasst habe.
Ob der Vorstand oder ein sonstiger Organvertreter bei VW die Softwaremanipulation veranlasst hat oder von ihr wusste, sei unerheblich, heißt es im Urteil, denn es erscheine jedenfalls ausgeschlossen, dass ein Dritter Volkswagen die manipulierende Software ohne deren Wissen oder ohne deren Bemerken untergeschoben haben könnte.
Dieses Verhalten des Konzerns bzw. seiner verantwortlichen Akteure sei nach Ansicht des Gerichts als sittenwidrig zu qualifizieren.