Feuer brach an zwei Stellen aus

Gutachter bestätigt Brandstiftung in Behindertenwerkstatt.

Krefeld. Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 33-jährigen Kölner wegen schwerer Brandstiftung kamen am Dienstag ein Brandsachverständiger und ein psychiatrischer Gutachter zu Wort. Der Angeklagte muss sich vor der zweiten großen Strafkammer am Landgericht verantworten, weil er im letzten Oktober einen Brand in einer Druckerei der Behindertenwerkstatt am Jungfernweg gelegt haben soll.

Der Brandsachverständige kam zu dem Ergebnis, dass es zwei ursprüngliche Brandherde in dem Gebäude gab. Ganz ausschließen wollte er die Möglichkeit aber nicht, dass ein Brandherd den anderen entzündet hat. Sicher war er sich darin, dass von Brandstiftung auszugehen ist. Einen technischen Defekt konnte er genauso ausschließen wie einen Blitzeinschlag oder andere Naturereignisse.

Fahrlässigkeit — zum Beispiel durch eine glimmende Zigarette — sei aber genauso möglich wie eine vorsätzliche Brandstiftung. Die Spuren, die auf einen Glimmbrand schließen ließen, seien durch das Feuer zerstört worden. In der Druckerei hätten die Flammen reichlich Nahrung gefunden.

„Als wir ankamen, stand die Druckerei bereits in Vollbrand“, sagte der Feuerwehreinsatzleiter. Durch die Hitzeentwicklung standen Balkone und Möbel der darüber liegenden Wohnungen schnell in Flammen und griffen auf Wohnräume über.

Ein Motiv für die Brandstiftung konnte auch der Psychiater nicht ausmachen. Der Angeklagte leide weder unter psychischen Erkrankungen noch sei er vermindert schuldfähig. Einzig sei er abhängig von Heroin. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.