Feuerwehrleute schauen bei Überstunden in die Röhre

Nach einem Gerichtsurteil zahlen einige Städte Millionen an ihre Rettungskräfte. Krefeld nicht.

Krefeld. Bei Krefelds Feuerwehrbeamten herrscht schlechte Stimmung: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte die Hoffnung geweckt, dass jahrelang geleistete Überstunden rückwirkend ausgezahlt werden. Doch die Stadt winkt bei dieser Frage ab: Nur wer rechtzeitig einen Antrag gestellt hat, kann jetzt mit Geld — es geht um bis zu 18 000 Euro je Mitarbeiter — für den betroffenen Zeitraum vor 2006 rechnen. Was viele Wehrleute jedoch auf die Palme bringt: In anderen Städten wird das Leipziger Urteil ganz anders bewertet — und gezahlt.

Etwa in Braunschweig. 7,5 Millionen Euro werden dort an die Feuerwehrbeamten ausgeschüttet. „Wir sehen da keinen Ermessensspielraum“, sagt der Braunschweiger Stadtsprecher Adrian Foitzik zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Was bedeutet: Zur Zahlung an die Mitarbeiter gibt es keine Alternative. Geld erhalten somit auch die, die keinen Antrag vor 2006 gestellt haben.

Auch die 280 Kieler Feuerwehrbeamten können sich über die Sonderzahlung freuen. Drei Millionen — genauso viel wie Krefeld kalkuliert hat — lässt man sich dort die Überstunden kosten. Und hält das noch für günstig. Zwar sieht das Urteil eigentlich einen Freizeitausgleich durch Freischichten vor; das ist mangels Personal aber faktisch in keiner Feuerwehr möglich. Selbst wenn man vorübergehend zusätzliches Personal erhalten könne, wäre das aber noch teurer als das Auszahlen der Überstunden. Das ist der Kieler Ratsversammlung im Januar vorgerechnet worden: Das würde den städtischen Haushalt dann mit insgesamt fünf Millionen Euro belasten.

Horst Praß, Personalrat bei der Krefelder Feuerwehr, bestätigt auf WZ-Anfrage, dass das Thema Überstunden und deren Vergütung in der Belegschaft derzeit heiß diskutiert wird. Für ihn ist durch das Leipziger Urteil ohnehin noch nicht das letzte Wort gesprochen. Er erinnert an eine europäische Entscheidung, wonach gerade die Pflicht auf einen Antrag zum Ausgleich der geleisteten Überstunden ausgeschlossen wird. Deshalb sind jetzt Klagen von Wehrleuten gegen das Leipziger Urteil beim Europäischen Gerichtshof anhängig.

Auch wenn andere Städte Millionen an ihre Feuerwehrleute zahlen, sieht sich Krefeld mit seinem Nein weiterhin rechtlich auf der richtigen Seite: Das Bundesverwaltungsgericht habe festgestellt, dass als formelle Voraussetzung für die Zeit vor 2006 jeder betroffene Feuerwehrbeamte einen Antrag hätte stellen müssen. „In Krefeld liegen keine Anträge aus der Zeit vor 2006 vor, so dass in Anwendung des höchstrichterlichen Urteils keine Ansprüche ausgeglichen werden müssen“, sagt Stadtsprecher Timo Bauermeister.