Flüchtlinge: Heftige Kritik an der Ausländerbehörde der Stadt

Die Beratungskommission stellt ihre Arbeit ein. Die Verwaltung zeige kein Interesse an humanitären Aspekten.

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Krefeld. „Wir setzen unsere Arbeit aus, weil wir Hilfesuchenden nicht mehr empfehlen können, die ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) anzurufen.“ Hans Butzen (SPD) und die anderen zehn Mitglieder dieser Kommission zeigen sich tief enttäuscht über die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde in zahlreichen strittigen Fällen des Aufenthaltsrechts. Bereits im September 2011 hatten fünf Teilnehmerverbände der seit 2009 arbeitenden Härtefall-Kommission vorübergehend ihre Mitarbeit eingestellt.

Erst nach langen Gesprächen mit den Beteiligten, unter anderem mit Oberbürgermeister Gregor Kathstede, habe die ABK in voller Besetzung wieder ihre Arbeit aufgenommen. „Schockiert“ zeigt sich ABK-Mitglied Simone Roemer über die „tiefen Gräben, die ausgehoben wurden“. Die Kommunikation zwischen den beiden Partnern ABK und der Abteilung Ausländerrecht im Ordnungsamt funktioniere nicht, sagte die CDU-Ratsfrau. Deshalb sei eine Arbeitspause der ABK gut. Roemer: „Die Behörde muss wieder auf die ABK zugehen.“

In ihrer Arbeit stützt sich die Kommission auf einen Ratsbeschluss vom Juli 2013 zum Bleiberecht, in dem die Behörde an der Hansastraße aufgefordert wird, neben den geltenden Gesetzen auch die „Meistbegünstigungsklausel“ und im Falle von Kindern die Uno-Kinderrechtskonvention anzuwenden.

Angelika Kleinschmidt (Caritas) als Vorsitzende der Kommission bedauert, dass bei den Abwägungen über Aufenthalts-Duldungen durch die Behörde die Rechtspositionen im Vordergrund stünden. „An den humanitären Aspekten besteht dort offenbar kein Interesse. Eine bittere Erfahrung, die wir in mehreren Fällen machen mussten. Es hat keinen Sinn, dass wir so weitermachen. Aber wir geben unsere Dialogbereitschaft nicht auf.“

Christoph Bönders vom Flüchtlingsrat schildert an Beispielen, dass der Ratsbeschluss in mehreren Verfahren nicht zur Anwendung gekommen sei. „Wir haben es mit einer völligen Fehlentwicklung bei der Anwendung von Ermessensspielräumen zu tun.“ Bedauert wird von der ABK, dass diese Fehlentwicklung in der Verwaltungsspitze nicht gesehen, sondern die Entscheidungen der Behörde gegen die Empfehlungen der ABK auch vom Oberbürgermeister in der Regel durchgewunken werden.