Prozess: Radfahrer in Lebensgefahr
Das Landgericht ordnet für einen drogenabhängigen Mann die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.
Krefeld. Im Juni letzten Jahres lieferte sich der 38-jährige Krefelder eine wilde Verfolgungsjagd mit mehreren Streifenwagen, die in Krefeld begann und erst in Wachtendonk endete. Den Jeep hatte er zuvor an der Kempener Allee gestohlen, indem er eine Fensterscheibe mit einem Messer öffnete und den Motor mit Hilfe eines Schraubendrehers startete. Eine innere Stimme habe ihm gesagt: „Nimm das Auto zu einer Probefahrt“, begründete er gestern seine Tat vor der zweiten Großen Strafkammer. Einen Führerschein hat der gebürtige Kasache nicht.
Bei seiner rasanten Fahrt über Straßen und Feldwege erreichte das Fluchtauto nach Aussage von Polizeibeamten Geschwindigkeiten bis zu 90 Kilometer pro Stunde. Immer wieder fuhr der Verfolgte in Schlangenlinien und bremste stark ab. Dabei gefährdete er das Leben von Fußgängern und Radfahrern, unter anderem von einem 14-jährigen Jungen, der mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule war. „Als das Auto immer schneller auf mich zukam, bin ich zur Seite ins Feld gesprungen“, so der Schüler.
Die wilde Jagd endete erst, als sich ein Polizeifahrzeug vor das Fluchtauto setzen und dieses ausbremsen konnte. Selbst dann versuchte der Mann noch, den Streifenwagen wegzuschieben und verursachte einen Sachschaden von 3000 Euro. Die Festnahme war erst möglich, nachdem ein Polizist die Fahrerscheibe eingeschlagen und Pfefferspray angewendet hatte. Zwei Polizeibeamte trugen Kratz- und Schürfwunden sowie Hautreizungen davon.
Außer dem Diebstahl und der Gefährdung Dritter hatte der Staatsanwalt dem Beschuldigten Körperverletzung gegenüber seiner Lebenspartnerin und einem Verwandten vorgeworfen, bei dessen Familie sich seine Freundin aufhielt. Diese sagte aus, sie sei von ihm gestoßen und gewürgt worden.
Für den Sachverständigen und das Gericht ist der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. „Ein klassischer Fall von uneinsichtigem Kranken, der seine dringend nötigen Medikamente nicht regelmäßig nimmt“, so der Sachverständige zur WZ. So blieb dem Gericht nur, die Unterbringung ohne Bewährung anzuordnen, die laut Gesetz nach einem Jahr zu überprüfen ist.