Beschwerden ebben nicht ab Fragwürdige Werbebriefe sorgen in Krefeld für Irritationen und Ärger
Krefeld · Die Verbraucherzentrale in Krefeld warnt vor unerwünschter Werbepost, die immer wieder in der Region zu Beschwerden führt. Es geht um die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf.
Die Verbraucherzentrale in Krefeld warnt vor unerwünschter Werbepost, die immer wieder in der Region für Irritationen und Ärger sorgt. Die Beschwerden und Anfragen aus der Region ebben nach den Angaben nicht ab. Es geht um Briefe des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH. Irritierend sei schon, dass die Schreiben persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer enthalten. Geworben werde für einen Telefontarif.
„Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Peter Lindackers, Leiter der Beratungsstelle Krefeld der Verbraucherzentrale NRW. „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“
Laut Angaben der Verbraucherzentrale wurde bereits rechtlich gegen den Anbieter vorgegangen. Nach den Angaben werde auch für einen DSL-Tarif geworben. „Man müsse nur im beigelegten Formular seine IBAN eintragen und unterschreiben. Dann würde auch der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet“, heiße es.
Falls in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehung mit dem Anbieter bestand, sei diese Art personalisierter Werbung per Post in der Regel unzulässig, so die Verbraucherzentrale.
Verdächtige Schreiben von 1N Telecom GmbH: Was Betroffene laut Verbraucherzentrale machen können
- Absender prüfen: Wer unsicher ist, ob es sich um den Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief des Vertragspartners handelt, sollte den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters vergleichen.
- Ungewollte Vertragsschlüsse: Haben Verbraucher ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrieben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden. Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahmeschreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten.
- Datenverarbeitung und Datenherkunft: Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit.
- Beschwerde einreichen: Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.