Gericht: Stalker war über sein Opfer immer gut informiert

Prozess an das Landgericht verwiesen

Krefeld. Der dritte Stalkingprozess in nur wenigen Tagen findet nicht vor dem Amtsgericht, sondern künftig vor dem Landgericht statt. Kurz nach Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen 40-jährigen Stalker wurde deutlich, dass auch eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten in Betracht kommen kann.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann "Nachstellung" in drei Fällen mit Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Im Juni 2009 soll er mehrmals eine Frau angerufen haben und ihr auf unflätige Weise gedroht haben. Er wolle, so ein Beispiel aus der Anklageschrift, mit ihr zum Hülser Berg fahren und ihr dort, unbeobachtet von der Öffentlichkeit, ein Tattoo machen und die Brust abschneiden.

Aufgrund der massiven Drohungen leidet die Geschädigte nach den Angaben der Staatsanwaltschaft unter erheblichen Angstzuständen. Weil der Stalker immer genau beschreiben konnte, welche Kleidung die Frau gerade trug, hat sie das Gefühl, ständig beobacht zu sein.

Da der Gutachter von einer erheblichen psychischen Labilität des Angeklagten sprach, gab die Richterin das Verfahren im Einvernehmen mit dem Verteidiger, der Anwältin für die Nebenklägerin und dem Staatsanwalt ans Landgericht zur weiteren Verhandlung ab.