Gelände am Stadtwald Luxus-Wohnungen im früheren Kükenstall

Krefeld · Ein erneut gestellter Bauantrag für drei Wohn- und eine Büroeinheit auf dem Großhüttenhof sorgt für Unruhe.

In diesen früheren Kükenställen auf dem Großhüttenhof sollen Wohnungen und eine Büroeinheit entstehen. Ein Bauantrag ist gestellt.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Moderne, neue Wohnungen in Krefeld werden händeringend gesucht. Während die Stadt für mehrere große Neubauvorhaben, ob in Fischeln-Südwest, in Verberg/Traar den „Wiesenhof“ oder in Tackheide, Bebauungspläne vorbereitet, gibt es auch immer wieder Bauvoranfragen für bereits vorhandene bebaute Flächen. Was einerseits zur Schonung der Bodenressourcen gewollt ist, birgt andererseits aber auch Zündstoff. So wie ein erneut gestellter „Bauantrag zur Nutzungsänderung von zwei ehemaligen Kükenställen in drei Wohneinheiten und einer Büroeinheit für Freiberufler“ auf dem Gelände des Großhüttenhofs.

Zwölf Jahre später ein neuer Anlauf für Bauvorhaben

Der Investor will in den beiden nicht mehr genutzten Ställen im hinteren Bereich der Hüttenallee drei Wohnungen mit Wohnflächen von 233 bis 262 Quadratmetern Größe und einer Bürofläche von 214 Quadratmetern bauen. Die eingeschossigen Gebäude sind rund 56 Meter lang und 13 Meter tief. Das leicht geneigte Satteldach hat eine Firsthöhe von etwa fünf Metern. Bereits im Jahr 2008 hatte der damalige Eigentümer dieser Teilfläche einen positiv beschiedenen Vorbescheid der Bauverwaltung erhalten. Dieser positive Vorbescheid ist in den Details auch bindend für ein späteres Baugenehmigungsverfahren, muss aber nach drei Jahren erneut gestellt werden, wenn zwischendurch kein Bauantrag eingereicht worden ist. Deshalb liegt der Krefelder Bauverwaltung ein identischer Antrag nun erneut vor.

Herrenhaus diente einst den Jentges’ als Sommerresidenz

Im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Ost hatte die Verwaltung verschiedene größere Bauvorhaben vorgestellt. Von Seiten der Stadt ist offiziell zu dem Bauvorhaben auf Nachfrage unserer Redaktion nichts zu erfahren. Das mag neben dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe an der Vorgeschichte liegen.

Im Oktober 2012 hatte der Rat den einleitenden Beschluss zur Außenbereichssatzung „Großhüttenhof’“ (gemäß Paragraph 35 Abs. 6 Baugesetzbuch) gefasst. Vorrangiges Ziel der Satzung war es, die planungsrechtliche Grundlage zur sinnvollen Weiterverwendung der vorhandenen Bausubstanz durch die Aufstellung einer Außenbereichssatzung zu schaffen. Somit sollte einerseits ein Ausbau der ehemals als Ställe genutzten Gebäude ermöglicht, aber eine darüber hinausgehende Errichtung von neuen Gebäuden verhindert werden. Dazu zählen auch neu zu bauende Garagen. In dem jetzigen Bauantrag sollen jeweils eine Garage in den beiden Gebäuden geplant sein.

Der Großhüttenhof ist eine historische Hofanlage, die seit 1924 im Besitz der Stadt Krefeld ist und über 66 Jahre lang von der Landwirtschaftskammer Rheinland als Lehr- und Versuchsanstalt für Geflügelzucht und Obstbau bewirtschaftet wurde. Die Geflügelhaltung und die Obstplantagen nebst Hofladen werden von der Putenfarm Ritte und dem Obsthandel Nössing weiter betrieben. Außerdem sind dort als Mieter mit eigenem Laden das Schuhgeschäft Scarpetta, die Kleidungs- und Geschenkboutique NOI, der Frisör Fachwerk und neuerdings das Kosmetikstudio „Hautliebe“ beheimatet.

Das unter Denkmalschutz stehende Herrenhaus des „Großhüttenhof“ ist um 1820 gebaut worden und diente der Familie Jentges als Sommersitz am Krefelder Stadtwald. Das 1997 aufwändig sanierte zweigeschossige Gebäude hatte 2006 beziehungsweise 2007 den privaten Eigentümer gewechselt. Die „einzigartige ruhige, grüne Lage“ und die Annahme, dass „das Haus in einer landwirtschaftlich geschützten Zone liege, und dass es keine Möglichkeiten gäbe, dass dies sich mal ändern könne“ hätten die heutigen Eigentümer zu dem Kauf veranlasst. Das hatten sie in ihrem Einspruch gegen die geplanten Baumaßnahmen im Februar 2013 hervorgehoben und im Vorfeld der Außenbereichssatzung erneut schriftlich vorgebracht.

Die damaligen Mieter und Pächter fürchteten, dass die im angrenzenden Umfeld vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzungen (Geflügelhaltung, Putenfarm und Obstbaubetrieb) gelegentlich Lärm- und Geruchsbelästigungen verursachen würden, die nicht vermeidbar seien und somit zum Streitthema werden könnten. Die Eigentümer des Herrenhauses fürchten widerum, dass durch zusätzlichen Wohnraum und Büro auf dem Gelände, ihre Ruhe und Abgeschiedenheit nicht mehr gewährleistet sei. Auch die Industrie- und Handelskammer vertrat in ihrer Stellungnahme diese Meinung. Die Verwaltung folgte dieser Argumentation nicht.

Der aktuelle Bauantrag wird derzeit noch von der Baubehörde bearbeitet. Das Herrenhaus wird von einem Krefelder Makler für 1,65 Millionen Euro angeboten. Die Eigentümer wollen dem Großhüttenhof bei dem erneuten Bauanliegen nun schlussendlich den Rücken kehren.