Sanierung von 199 Wohnungen Schwanenmarkt: Neuer Mieter für das Greve-Haus
Krefeld · Die Krefelder Staatsanwaltschaft prüft, ob die Ermittlungen gegen Dritte ausgeweitet werden sollen. Der Mitarbeiter einer Servicefirma hatte vor zwei Jahren den Stein ins Rollen gebracht.
Die Erweiterungspläne des Schwanenmarktes sind derzeit kein Thema mehr. Nach der aufwendigen Sanierung der 199 Wohnungen und des Parkhauses, widmet sich das Centermanagement der Vermarktung der Einkaufspassage und jetzt auch der Sanierung der Außenflächen. Das ursprünglich als Erweiterungsfläche aufgekaufe Modehaus Greve an der Hochstraße wird nicht abgerissen, sondern demnächst an einen konkreten Interessenten vermietet. „Wir stehen vor einem kurzfristigen Vertragsabschluss“, sagt Centermanager Christopher Wessel zuversichtlich.
Er freut sich über gute Nachrichten, denn wegen der Sanierungsarbeiten vor zwei Jahren war der Schwanenmarkt in die Schlagzeilen geraten - und das Thema ist noch nicht vom Tisch. Wegen unsachgemäßer Entsorgung von Asbest aus den Wohnungen und dem Ladenlokal von „Hans im Glück“ hat die Staatsanwaltschaft Krefeld vor bald zwei Jahren ein Verfahren eingeleitet. Das Centermanagement hatte einen Generalunternehmer mit der Sanierung beauftragt, der Subunternehmer beschäftigt hat. Gegen einen von ihnen wird ermittelt. „Wir prüfen derzeit, ob es noch weitere Beschuldigte gibt, die Ermittlungen dauern an“, sagt Carina Eigler von der Krefelder Staatsanwaltschaft. Ein solcher Zeitrahmen für Ermittlungen sei nicht ungewöhnlich.
Ein im Schwanenmarkt für eine Servicefirma tätiger Mitarbeiter hatte den Stein 2018 ins Rollen gebracht und während der Sanierungsarbeiten den Hinweis auf nicht sachgerechte Entsorgung gegeben. Er hatte über einen längeren Zeitraum Beweise gesammelt und sich dann an das Centermanagement gewandt. Allerdings soll er 150 000 Euro verlangt haben, um diesen „Skandal“ nicht öffentlich zu machen. Andreas Thielemeier, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Cemagg, hatte daraufhin sofort Strafanzeige gegen den Mann gestellt. Zwischenzeitlich ist der Beschuldigte in erster Instanz deswegen verurteilt worden. Dem Hinweis auf unsachgemäße Entsorgung von Asbest geht die Staatsanwaltschaft dennoch nach. Obwohl die Sanierung der Wohnungen und des Ladenlokals genehmigungsfrei gewesen sei laut Stadt, hätte die Entsorgung von Asbest bei der Abteilung Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung gemeldet werden müssen. Der Umgang mit Asbest ist verboten. Bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen für die Bauarbeiter und die Umwelt getroffen werden. Das soll angeblich nicht passiert sein.
Nachdem die Abteilung Arbeitsschutz beim Regierungspräsidenten von der Bauaufsicht Krefeld informiert worden war, hatte sie die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Hinblick auf den Umgang mit asbesthaltigen Materialien überprüft und zunächst einen Baustopp ausgesprochen. „Der Vorgang wurde dann voriges Jahr von uns an die Staatsanwaltschaft Krefeld abgegeben“, sagt Pressereferentin Dagmar Groß. „Gegen uns wird nicht ermittelt“, sagt Centermanager Wessel. Sie hätten eine sachgemäße Entsorgung beauftragt.