Soziales 314 Flüchtlinge sind 2018 neu nach Krefeld gekommen

Krefeld · Die Stadt Krefeld wirbt dafür, weniger Zuweisungen von Flüchtlingen zu erhalten, weil sie an anderer Stelle eine Quote übererfüllt.

Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Krefeld muss sich bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen an zwei Quoten orientieren, kann diese aber nicht miteinander verrechnen. Das geht aus einer Vorlage des Oberbürgermeisters hervor, die am Mittwoch im Integrationsrat erörtert wird. Danach erfüllt die Stadt bei der Unterbringung von Flüchtlingen die vom Land vorgegebene Quote zu rund 96 Prozent. Bei der Integration (Wohnsitzzuweisung für anerkannte Schutzberechtigte) liegt sie bei rund 139 Prozent. „Eine Zuweisung von Flüchtlingen unter Berücksichtigung beider Quoten beziehungsweise eine Anrechnung einer möglichen Übererfüllung der Integrationsquote ist bisher nicht vorgesehen“, heißt es in der Vorlage.

Dafür will sich Sozialdezernent Markus Schön nun einsetzen: beim Städtetag und in den direkten Gesprächen mit dem Landesministerium. Die Übererfüllung der zweiten Quote lasse sich bei Großstädten voraussichtlich nicht vermeiden. Es sei aber fraglich, ob dann im bisherigen Maße weiter zugewiesen werden müsse oder ob Kommunen, die weiter von der Erfüllung der ersten Quote entfernt sind, also noch nicht bei 96 Prozent sind, nicht prioritär behandelt werden, sagte Schön.

Tatsächlich untergebracht waren 919 Geflüchtete

Die statistischen Angaben gehen zurück auf eine Anfrage im Krefelder Integrationsrat. Damals war die Verwaltung gebeten worden darzustellen, wie sich die Flüchtlingszahlen 2018 entwickelt haben. Die Antwort: Seit März ist der Wert wieder gestiegen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat allen Kommunen, die mit ihrer Erfüllungsquote unter 90 Prozent lagen, wieder Personen zugewiesen. Für Krefeld waren in drei Phasen (März, Juni und September) 61, 94 und 190 Personen angekündigt worden. Tatsächlich zugewiesen wurden 53, 90 und 171. Zum 31. Dezember lag die Aufnahmepflicht der Stadt bei 960 Menschen, tatsächlich untergebracht waren 919 Geflüchtete.

NRW hat darüber hinaus ein zweites Verfahren geschaffen, das die Zuweisung von Wohnsitzen für anerkannte Schutzberechtigte regelt. Neben Bevölkerungszahl und Fläche einer Kommune berücksichtigt dieses Verfahren auch die Situation von Arbeits- und Wohnungsmarkt vor Ort.

Für Krefeld hat dies eine Quote von 0,98 Prozent ergeben. Dies bedeutet umgerechnet 1675 Personen. Tatsächlich kümmert sich die Stadt um 2328 Personen, das entspricht der erwähnten Quote von rund 139 Prozent. Kümmern bedeutet in diesem Zusammenhang: Die anerkannten Schutzberechtigten sind Bürger dieser Stadt, denen geholfen wird, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, die Integrationsangebote erhalten und für die Sozialarbeit geleistet wird. Das Dezernat von Markus Schön erarbeitet derzeit ein Konzept für eine Migrations-Sozialarbeit.

Der Integrationsrat wird sich am Mittwoch auch mit dem Thema Einbürgerung beschäftigen. Aus einer weiteren Vorlage des Oberbürgermeisters geht hervor, wie sich die Werte entwickelt haben. Die Zahl der Beratungen ist merklich gestiegen von 532 (2017) auf 770 (2018). Die Stadt gibt an, dass dies auf eine bessere Personalausstattung und eine veränderte Organisation zurückzuführen sei.

Die Zahl der Einbürgerungsanträge lag 2018 bei 404 (Vorjahr: 381), positiv beschieden wurden 334, also 55 weniger als im Vorjahr. Diese unterschiedlichen Entwicklungen sind laut Stadt auch damit zu erklären, dass zwischen Beratung und Antragstellung „nicht selten viele Monate vergehen“. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag liege bei etwa sechs Wochen.