Jurist zu Tierquälerin-Fall: Das ist kein mildes Urteil

Jugendstrafe gegen die 17-Jährige wird als hoch angesehen. Mallewupp kann Piets Kopf nicht bekommen: Er wurde vernichtet.

Krefeld. Ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung — ein zu mildes Urteil für die 17-Jährige, die zugegeben hat, drei Tiere getötet und zweien von ihnen den Kopf abgetrennt zu haben? Zahlreiche Leser im WZ-Internet-Forum auf www.wz-krefeld.de sehen das so. Kenner des Jugendstrafrechts nicht. Angesichts des Vorwurfs — drei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz — handele es sich demnach sehr wohl um eine als hoch anzusehende Strafe.

Das sieht auch Oberstaatsanwalt Axel Stahl so. „Sie ist schuld- und tatangemessen und war von uns auch so beantragt worden“, sagt der Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft. Wenn man bedenke, dass im Jugendstrafrecht zunächst mildere Möglichkeiten wie erzieherische Maßnahmen und Resozialisierung im Vordergrund stünden.

Angesichts der Tatsache, dass ein Erwachsener für solche Taten maximal mit bis zu drei Jahren Haft belegt werden könne und die 17-Jährige bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten sei, handele es sich hier um ein Urteil, „das nicht als milde Strafe gewertet werden kann“, so der Oberstaatsanwalt gegenüber der WZ. Die Täterin hat zudem die Auflage erhalten, in der zweijährigen Bewährungszeit in einer Wohngruppe außerhalb Krefelds zu leben.

Dem Wunsch des Kinderbauernhofs Mallewupp, den Schädel des getöteten Schafbocks Piet zu erhalten (die WZ berichtete), kann die Ermittlungsbehörde nicht nachkommen. Wie die ermittelnde Staatsanwältin Anna Stelmaszczyk auf Anfrage erklärte, sei dieser nach der Spurenauswertung vernichtet worden. Dieser offenbar frühzeitig geäußerte Wunsch sei ihr nicht bekannt geworden. „Sonst wäre das natürlich möglich gewesen.“