Herr Ellrich, Sie sind eingesetzt als vorläufiger Insolvenzverwalter mit welchen originären Aufgaben?
Prekäre Lage beim Fußball-Regionalligisten KFC-Insolvenzverwalter Ellrich: „Ruhe ist das oberste Gebot der Stunde“
Exklusiv | Krefeld · Seit drei Wochen arbeitet der vorläufige Insolvenzverwalter Thomas Ellrich beim KFC Uerdingen: Welche Erkenntnisse er bereits gewonnen hat und bis wann er eine Entscheidung hinsichtlich der Insolvenz haben will, sagt er im WZ-Interview.
Vor drei Wochen hat das Amtsgericht Krefeld Rechtsanwalt Thomas Ellrich als vorläufigen Insolvenzverwalter beim KFC Uerdingen eingesetzt, nachdem das Finanzamt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des KFC Uerdingen gestellt hatte. Im Gespräch mit unserer Zeitung wirbt Ellrich vor allem um Ruhe im und um den Verein herum. Er spricht über den Anlauf und den aktuellen Stand seiner Arbeit und mahnt dazu, alle denkbaren Lösungsansätze abzuwarten und auf den Tisch zu legen.
Thomas Ellrich: Ich steuere die Geldflüsse des Vereins. Die Organe und der Verein selbst bleiben weiter im Amt. Ich arbeite in einer Art Sicherungsfunktion über die Vermögenswerte. Das heißt, alle Zahlungen müssen von mir genehmigt werden. Das Tagesgeschäft und was den Verein ansonsten noch ausmacht, liegt alles bei den Mitgliedern und den Organen. Also etwa die Durchführung von Mitgliederversammlungen, auch Verträge kann nur der Verein selbst abschließen.
Der KFC hat kein Geld und Gläubiger begehren auf, ansonsten müssten sie sich um die Finanzen des KFC von Amtswegen nicht kümmern.
Ellrich: Ein Insolvenzantragsverfahren unterliegt bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Antrag immer drei Prüfungsbereichen: Liegt ein Insolvenzgrund vor, sind die Kosten des Verfahrens gedeckt und kann der Spielbetrieb nach Eröffnung eines Insolvenzverfahren aufrecht erhalten bleiben.
Wie geht es jetzt weiter?
Ellrich: Die originären Einnahmen des KFC sind nicht ausreichend, die laufenden Kosten des Spielbetriebs zu decken. Professionelle Vereine haben insoweit üblicherweise nicht unerhebliche Einnahmen aus Sponsorengeldern. Ich habe Kontakt mit Sponsoren aufgenommen, mit dem Vorstand und dem Verwaltungsrat.
Das Amtsgericht entscheidet am Ende, ob die Insolvenz eröffnet wird oder nicht. Nach welchen Kriterien und wann?
Ellrich: Wir arbeiten so, dass eine Entscheidung bis Ende März zu erwarten ist. Dabei sind drei Szenarien denkbar: 1. Der KFC schafft es, so viele Sponsorengelder einzusammeln, um alle Verbindlichkeiten zu begleichen, so dass das Verfahren gar nicht eröffnet wird. 2. Wenn die Insolvenz nicht abzuwenden ist, kann – vorausgesetzt eine ausreichende Finanzierung ist sichergestellt – der Spielbetrieb fortgesetzt werden. Das zuständige Amtsgericht eröffnet das Insolvenzverfahren und wir entschulden den Verein über einen Insolvenzplan. Auch für dieses Szenario sind weitere Sponsorengelder notwendig. Mit der Verfahrenseröffnung geht allerdings auch ein unumstößlicher Neun-Punkte-Abzug durch den Verband einher. 3. Wir müssen den Geschäfts- und Spielbetrieb einstellen. Das wollen wir aber unbedingt vermeiden.
Ist eine Tendenz erkennbar, welches der drei Szenarien zu erwarten ist?
Ellrich: Nein, aktuell sind alle drei Lösungen offen. Ich habe konkrete Absichtsbekundungen von Sponsoren vorliegen, die dazu passenden Zahlungseingänge fehlen aber noch. Wir haben insoweit ein entsprechendes Treuhandkonto eingerichtet, für das nur ich als vom Gericht bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter Verfügungsgewalt habe. Zahlungen, die hierauf getätigt werden, sind vor dem Zugriff anderer geschützt und werden nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet.
Die Angestellten des Vereins bekommen nach Rechtslage drei Monate Insolvenzgeld. Ab wann wird das berechnet?
Ellrich: Das Insolvenzgeld wird rückwirkend ab Verfahrenseröffnung gezahlt. Wenn rein theoretisch das Insolvenzverfahren zu Anfang April durch das Gericht eröffnet würde, bekämen alle Angestellten für die Monate Januar, Februar und März ihr Gehalt über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit ausgezahlt.
Aktuell werden die Spieler also nicht bezahlt?
Ellrich: Ja, durch das Instrument des Insolvenzgeldes erhalten sie das Geld in diesem Fall zeitversetzt, ich bin derzeit jedoch bemüht, die Zahlungen über eine sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung bereits vorher auszahlen zu können. Nur das Insolvenzgeld ermöglicht es uns, den Spielbetrieb derzeit temporär aufrecht zu erhalten.
Was ist aufgrund Ihrer Erfahrungen mit Insolvenzen das Gebot der Stunde?
Ellrich: Die Unruhe im Verein und im Umfeld darf nicht größer werden. Je mehr Unruhe es gibt, desto schwieriger fällt naturgemäß die Entscheidung für potenzielle Sponsoren, sich weiter finanziell zu engagieren. Wir brauchen bis Mitte März belastbare Konzepte und zur Sicherstellung der Finanzierung ausreichende Zahlungseingänge auf dem Treuhandkonto. Und dabei möchte ich keine denkbare Lösungsmöglichkeit ausschließen. Dafür werbe ich.
Am Samstag steht das Heimspiel gegen Bocholt an. Wird das stattfinden?
Ellrich: Das Spiel kann stattfinden. Und je mehr Zuschauer kommen, desto besser ist das für die Zukunft des KFC.