Nachgehakt Liegt Asbest-Schutt am Studentenwohnheim?
Krefeld · Architekt Alexander Littgen fordert Stadt zum Handeln auf. Diese schaltet jetzt die Bezirksregierung ein.
Über die Posse um das Projekt „Umbau Studentenwohnheim Alte Gladbacher Straße“ kann der Krefelder Architekt Alexander Littgen nicht lachen. Wie exklusiv von unserer Zeitung berichtet, wird derzeit per Kleinanzeige auf Ebay nach einem Architekten für die Großbaustelle gesucht. „Einen neuen Architekten, möglichst unerfahren, für ein seriöses Großprojekt über Ebay-Kleinanzeigen zu suchen, spricht Bände“, sagt Littgen dazu.
Doch ihn ärgert etwas ganz anderes: Der von der Stadt Krefeld seinerzeit auf Kosten der Eigentümerin errichtet Bauzaun umfasse nicht nur das Grundstück mit Hochhaus des heutigen Investors, sondern außerdem fast die gesamte öffentliche Grünanlage zwischen Alte Gladbacher Straße und dem Südpark. Eine öffentliche Grünfläche (Flurstück 107) werde als Mülllager genutzt.
Mehr noch: „Auf diesem Grünstreifen lagern seit Mai 2019 die verschieden Abbruchschutthaufen mit unter anderem wahrscheinlich asbesthaltigen Materialien. Eine Kontaminierung des Bodens und Grundwassers scheint programmiert.“ Darüber habe er die Stadtverwaltung schon vor Monaten telefonisch informiert.
Erste Abbrucharbeiten im Gebäude seien vor Monaten von scheinbar günstigen Hilfsarbeitern durchgeführt worden, bemängelt Littgen. Er ist Mitglied des siebenköpfigen Gestaltungsbeirats der Stadt, der sich aus Fachleuten zusammensetzt. Ein Rückbaukonzept habe nicht vorgelegen. „Es besteht hier dringender Handlungsbedarf der Stadt Krefeld, da die belasteten Materialien auf städtischem Grund liegen.“ Littgen schlägt vor, dieses Material durch die Stadt zu entsorgen und dem Eigentümer in Rechnung stellen zu lassen.
Die Stadt Krefeld widerspricht allerdings seiner Darstellung, der Schutt werde auf ihrem Gelände gelagert. „Es handelt sich nicht um ein städtisches Grundstück“, betont Dirk Senger vom Presseteam der Verwaltung.
In Sachen Asbest werde die Stadt „die Bezirksregierung Düsseldorf zeitnah einschalten, die für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Asbest (Gefahrenstoffverordnung – Gefahrstoff V.) zuständig ist“, kündigt Senger an.
Schon vor Tagen hatte er gegenüber unserer Zeitung erklärt, zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Umgangs mit asbesthaltigen Bauabfällen sei im Bauschein ein Rückbaukonzept gefordert worden „Dieses wird vor Beginn der genehmigungspflichtigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durch den Bauherrn eingereicht.“ Das sei bisher nicht geschehen.
Die Stadtverwaltung werde durch den Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz eine fachliche Beurteilung des gelagerten Materials vornehmen.
Schriftliche Nachfragen unserer Zeitung zu dem Projekt beim Krefelder Investor sind seit Dienstag unbeantwortet geblieben.