Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf „Colonia Dignidad“-Sektenarzt Hartmut Hopp bleibt straffrei

Krefeld/Düsseldorf · Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Arzt der von einer deutschen Sekte gegründeten Siedlung „Colonia Dignidad“ in Chile bleiben eingestellt. Für eine Anklage reiche es nicht, sagt nun auch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf.

Das Archivfoto aus den 1980er Jahren zeigt den Eingangsbereich der "Colonia Dignidad" in Parral, Linares, Chile.

Foto: dpa/Handout

Die Ermittlungen gegen Hartmut Hopp, einst Arzt der berüchtigten Sekte „Colonia Dignidad“ in Chile, bleiben eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat sich hinter die Entscheidung der Krefelder Staatsanwaltschaft gestellt und eine Beschwerde gegen die Einstellung zurückgewiesen, wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte.

Auch die Prüfung neuer, erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Tatsachen habe zu keinem anderen Ergebnis geführt. Die Verdachtsmomente gegen Hopp seien nicht ausreichend, um ihn vor Gericht zu stellen.

Vor einem Jahr war die Krefelder Staatsanwaltschaft bereits zu dem Schluss gekommen, dass sich trotz erheblichen Aufwands kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe. Konkrete Hinweise auf Hopps Mitwirkung an Straftaten in Chile seien nicht festzustellen gewesen.

Siebeneinhalb Jahre lang hatte die Krefelder Behörde gegen den inzwischen 76-Jährigen ermittelt. 2011 waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Hopp war unter anderem Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen worden, außerdem eine Beteiligung an der Ermordung chilenischer Regimegegner und Zwangsmedikation mit Psychopharmaka. Es seien zahlreiche Zeugen zum Teil auch in Chile vernommen und alle erfolgversprechenden Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden.

Hopp war in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch verurteilt worden. Der Mediziner hatte sich 2011 nach Deutschland abgesetzt, bevor die in Chile gegen ihn verhängte fünfjährige Haftstrafe rechtskräftig wurde. Er wohnte zumindest zeitweise in Krefeld.

Weil er als Deutscher nicht ausgeliefert werden darf, hatte Chile beantragt, dass er die fünfjährige Haftstrafe in Deutschland verbüßt. Doch das hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht verhindert: Das im Urteil der chilenischen Justiz dargestellte Verhalten Hopps sei nach deutschem Recht nicht strafbar.

In den chilenischen Urteilsgründen seien keine konkreten Handlungen Hopps genannt, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch rechtfertigten, betonten die Richter. Hopp habe Sekten-Chef Paul Schäfer keine Kinder zugeführt. Der Arzt habe die Klinik der Siedlung geleitet und nicht das Internat, in dem die Kinder missbraucht wurden.

Hopp hatte über seinen Anwalt mitteilen lassen: „Ich finde es abscheulich, was in der "Colonia Dignidad" an Grausamkeiten geschehen ist.“ Diese seien von ihm und der großen Mehrheit der ehemaligen Bewohner aber niemals vermutet worden.

Hopp zählte zum Führungskreis um den deutschen „Colonia Dignidad“-Gründer Paul Schäfer. Bekannt wurde die Siedlung, weil dort während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet politische Häftlinge gefoltert und ermordet wurden. Schäfer wurde 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt und starb dort 2010 im Gefängnis.

Die von deutschen Auswanderern gegründete Siedlung, später in Villa Baviera umbenannt, liegt rund 350 Kilometer südlich von Santiago de Chile. Die deutsche Sekte war Anfang der 1960er Jahre aus Siegburg bei Bonn ausgewandert.

(dpa)