Verurteilung wegen Präsidentenbeleidigung Wuppertaler Zahnarzt kommt aus türkischer Haft frei

Wuppertal · Nach einem Monat Untersuchungshaft im türkischen Urlaubsort Antalya kommt der Wuppertaler frei - einer Strafe kann er dennoch nicht entgehen.

 Das Gericht Verurteilte wurde zu einer Strafe von insgesamt 16 Monaten und 20 Tagen.

Das Gericht Verurteilte wurde zu einer Strafe von insgesamt 16 Monaten und 20 Tagen.

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Nach einem Monat Untersuchungshaft im türkischen Urlaubsort Antalya kommt ein Mann aus Wuppertal frei. Sein Anwalt, Ahmet Ünal Ersoy, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag, es gebe keine Auflage zur Haftentlassung und sein Mandant werde so bald wie möglich nach Deutschland zurückkehren.

Das Gericht verurteilte den Zahnarzt zugleich zu einer Strafe von insgesamt 16 Monaten und 20 Tagen, die zur Bewährung für fünf Jahre ausgesetzt wurde, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorging. Er wurde demnach für Präsidentenbeleidigung und Herabwürdigung eines Teil des Volkes verurteilt. B. nahm an der Verhandlung in Antalya teil. Zuvor hatte es geheißen, er werde per Video zugeschaltet.

Der 63-Jährige war Anfang November nach Antalya gereist und nach einem Streit am Flughafen verhaftet worden. B. hatte sich nach Angaben seiner Anwälte am Gepäckband mit einer Frau gestritten. Der Streit sei entbrannt, nachdem B. die Frau gebeten habe, die Corona-Abstandsregeln einzuhalten, so die Anwälte. Die Frau habe ihn daraufhin unter anderem mit der Begründung angezeigt, es seien Worte gefallen, die den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beleidigt hätten. Der Wuppertaler hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Sein deutscher Anwalt Rüdiger Deckers hatte zunächst gehofft, dass der Mediziner wegen der schlechten Beweislage freigesprochen wird. Aber sein türkischer Kollege habe bereits eine ähnliche Strafe erwartet, sagte er im WZ-Gespräch. Deckers sagte: „Ich denke, das Urteil ist ein Kompromiss.“

Der Arzt könne nun überlegen, ob er Rechtsmittel einlegt. Möglicherweise aber habe ein Widerspruch gegen ein Urteil keine großen Aussichten auf Erfolg. „Eventuell muss er auch mit dem Urteil leben.“

Deckers sagte gegen 14 Uhr, seines Wissens habe der Wuppertaler die Haftanstalt bereits verlassen, müsse jetzt noch durch die Fremdendpolizei überprüft werden und eventuell einen Coronatest machen. Danach könne er möglicherweise schon am Dienstagabend nach Hause zurückfliegen.

(red/dpa)