Grundsteuerreform Eine „Strafsteuer“ soll es in Krefeld nicht geben

Krefeld · Wie geht es in Krefeld mit den Hebesätzen der Grundsteuer weiter? Erste Antworten auf diese Frage liefern die Fraktionen von SPD und FDP.

Benedikt Winzen, Fraktionsvorsitzender der Krefelder SPD.

Foto: Andreas Bischof

Anfang 2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft. Befürchtet wird, dass es zu erheblichen Mehrausgaben für Eigentümer und Mieter kommt. Michael Heß, Geschäftsführer des Eigentümerverbandes „Haus&Grund“ in Krefeld, hat daher den Oberbürgermeister und die Ratsfraktionen angeschrieben und um Unterstützung geworben. SPD und FDP haben jetzt geantwortet.

Zum Hintergrund: Das Land NRW hat Vorschläge zu einem „aufkommensneutralen“ Hebesatz der Grundsteuer gemacht. Diesen müssten die Kommunen ab 2025 erheben, um mit der Grundsteuer dieselben Einnahmen zu erzielen wie bisher. Für Krefeld würde dies einen Anstieg des Hebesatzes von 533 auf 650 Punkte bedeuten. Um solche Folgen zu vermeiden, macht das Land es möglich, zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken zu unterscheiden. Wenn Krefeld davon Gebrauch macht, würden Unternehmen mehr, Eigentümer von Wohngrundstücken weniger zahlen. „Das hat mit Steuergerechtigkeit nicht mehr viel zu tun“, hat Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, bemängelt. Michael Heß hält eine Differenzierung für „zwingend“.

FDP kalkuliert auch
Steuerausfälle mit ein

Die FDP-Fraktion kommt zu einer vorläufigen Einschätzung: „Eine durchaus mögliche und statthafte Differenzierung entweder zu Lasten der Nichtwohngrundstücke und zu Gunsten der Wohngrundstücke oder umgekehrt wirft immer wieder Fragen auf, weshalb in dem einen Fall die einen oder anderen Grundstückseigentümer bevorzugt werden.“ Im Hinblick auf die Schaffung neuen Wohnraums könne eine niedrigere Grundsteuer hilfreich sein. Ebenso könne aber ein niedrigerer Hebesatz für die Ansiedlung neuen Gewerbes und Industrie attraktiv sein. „Vieles spricht dafür, nicht zu differenzieren.“

Damit kein Grundstückseigentümer mehr als bisher zahlen muss, sollte nach Ansicht der FDP die Forderung nach Aufkommensneutralität nicht unantastbar sein: „Das würde zwar unterm Strich zu weniger Steueraufkommen führen, wäre aber ein positives Signal für den Wohn- und Wirtschaftstandort Krefeld. Deshalb sollte diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden“, so Fraktionschef Joachim Heitmann.

Joachim C. Heitmann, FDP-Fraktionschef im Krefelder Rat.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Eine neue Grundsteuer C für noch unbebaute Grundstücke lehnen die Liberalen ab. Darin stimmen sie mit der SPD überein. Zwar könnte man mit einer solchen „Strafsteuer“ Grundstückseigentümer zwingen, Wohnraum zu schaffen. Krefeld sei mit seinen Programmen zu Problemimmobilien aber schon auf einem guten Weg. Es gebe keinen Bedarf an einer Grundsteuer C, so Fraktionschef Benedikt Winzen.

Die Landesregierung, kritisiert Winzen, habe das Problem auf die Kommunen abgewälzt. Die Grundsteuer sei für die Kommunen aber essentiell, da die Einnahmen vollständig vor Ort bleiben. Daher sei eine Aufkommensneutralität wichtig. „Differenzierte Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke sind leider kein rechtssicheres Instrument, um die Lastenverschiebung auf Wohngrundstücke zu verhindern“, sagt Winzen. „Nichtsdestotrotz werden wir uns nun auch in Krefeld mit einer möglichen Anpassung der Hebesätze politisch auseinandersetzen können, wenn die entsprechenden Daten vollständig durch das Finanzamt ermittelt wurden.“

Der Bund der Steuerzahler NRW hat sich auf WZ-Anfrage für gesplitteten Hebesätze ausgesprochen, um das Wohnen nicht weiter und nicht einseitig zu verteuern.