Briefwahl-Pannen in Krefeld FDP übt Kritik am Wahlleiter
Krefeld · FDP-Fraktionschef Heitmann nennt Warnungen des Krefelder Wahlleiters vor Wahlbetrug „keck“.
Auf den Bericht unserer Zeitung über Pannen bei der Zustellung von Briefwahl-Unterlagen hat die Krefelder FDP-Fraktion reagiert. Unter anderem hatte ein Ehepaar je zwei Stimmzettel erhalten. Den Hinweis von Stadtkämmerer und Wahlleiter Ulrich Cyprian, ein möglicher Wahlbetrug sei nach § 107 a Strafgesetzbuch strafbar, will Joachim C. Heitmann, Fraktionsvorsitzender der Liberalen und selbst Jurist, nicht unkommentiert lassen.
Es sei „keck“, mit dem Strafgesetzbuch zu drohen, nachdem man selbst den Fehler begangen habe. Ein Wahlbetrug könne nicht nur von Wählern begangen werden, sondern werde auch unter Strafe gestellt, wenn ein Ergebnis verfälscht wird, etwa durch falsches Auszählen. „Ebenso strafbar macht sich derjenige, der ein Wahlergebnis falsch verkündet", sagt Heitmann. Nach wie vor erhalte die FDP viele Hinweise auf Wahl-Pannen. „Der Wahleiter sollte sich an die eigene Nase packen." WD