Landgericht Krefeld Messer-Attacke: 37-Jähriger bleibt in psychiatrischer Klinik

Wahnvorstellungen hatten zum Angriff auf einen Kiosk-Angestellten geführt.

Das Landgericht Krefeld.

Foto: Ja/Jochmann, Dirk (dj)

Ein 37 Jahre alter Deutsch-Dominikaner ohne festen Wohnsitz muss nach einem Messer-Angriff Anfang Mai in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Krefeld. Der Mann hatte am Abend des 6. Mai im Eingang eines Kiosks am Hauptbahnhof zunächst Ammoniak verschüttet und mit einem Feuerzeug herumgefuchtelt. Als ihn ein Mitarbeiter des Kiosks ansprach, stieß der Angeklagte ihm ein Steakmesser in den Bauch, wodurch das Opfer lebensbedrohliche Blutungen im Bauchraum erlitt und notoperiert werden musste.

Wie sich herausstellte, hatte es bereits Stunden zuvor eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Kiosk-Betreiber gegeben. Der 37-Jährige glaubte danach, der gekaufte Tabak sei mit Kohlenmonoxid versetzt worden. Er gab an, er habe später aus Notwehr gehandelt, denn im Kiosk seien ihm K.O.-Tropfen verabreicht worden und man habe ihn verprügelt. Ein Video vom Tatort konnte dies allerdings nicht bestätigen, ebenso wenig wie Zeugen oder der herbeigerufene Kommunaldienst: Der Kiosk-Angestellte hatte nur einen Schritt in Richtung des wohnungslosen Mannes gemacht, bevor er mit dem Messer attackiert wurde.

Ein Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten vor Gericht eine paranoide Schizophrenie, zur Tatzeit sei er nicht schuldfähig gewesen. Schon zuvor war der Mann wegen eines Deliktes in einer Klinik untergebracht, die Therapie hatte aber offenbar seinen Zustand nicht verbessert. Auch Einsicht oder den Willen, sich behandeln zu lassen, zeigte der Angeklagte nun nicht.

Die Staatsanwaltschaft konnte daher keine günstige Prognose erkennen – vielmehr sei der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit. Selbst sein Verteidiger konnte dem wenig entgegensetzen, Beweislage und Einschätzung des Sachverständigen waren zu eindeutig. Das Gericht entschied, dass der Unterbringungsbefehl gegen den 37-Jährigen bestehen bleibt. Dieser sei zwar zur Tatzeit auch alkoholisiert gewesen – das sei aber nicht ausschlaggebend für die Attacke gewesen. Vielmehr müsse man aufgrund der Wahnvorstellungen weitere Straftaten befürchten.