Reaktion auf Brand im Krefelder Zoo Verkaufsverbot für Himmelslaternen beschlossen

Sogenannte Himmelslaternen dürfen künftig nicht mehr verkauft werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen.

Bei dem Feuer in der Nacht zu Neujahr waren 50 Tiere gestorben, darunter acht Menschenaffen.

Foto: dpa/Andreas Drabben

Es reagiert damit auf den Brand des Affentropenhauses im Krefelder Zoo in der Nacht zum 1. Januar 2020, der durch eine solche Laterne ausgelöst wurde. Mehr als 50 Tiere kamen damals ums Leben.

Bisher konnten Himmelslaternen legal gekauft werden, nur die Verwendung war nicht erlaubt. Diese widersprüchliche Rechtslage soll nun beseitigt werden. Der „Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz“ durch die Berliner Ampel muss der Bundesrat allerdings noch zustimmen.

Die aus Asien stammenden Lampions, oft aus Reispapier, funktionieren wie ein kleiner Heißluftballon: Eine Flamme, zum Beispiel erzeugt durch eine brennbare Flüssigkeit, verursacht den Auftrieb. Sie stellt aber gleichzeitig eine große Gefahrenquelle dar.  In Krefeld hatten zum Neujahr 2020 drei Frauen – eine Mutter mit ihren beiden erwachsenen Töchtern – solche Himmelslaternen mit Wünschen versehen und steigen lassen. Nach den späteren Ermittlungen der Gutachter bestanden keine begründeten Zweifel mehr daran, dass diese Laternen den Brand des Affentropenhauses verursacht haben.

Zeugenaussagen, die Rekonstruktion ihrer Flugbahn sowie Angaben der beschuldigten Frauen zum Fabrikat der Laternen fügten sich da zusammen. Die Zündenergie, die der „Brenner“ der Laterne als Antrieb zur Verfügung stellt, sei problemlos in der Lage gewesen, das Plexiglasdach zu entzünden, erklärten die Gutachter. Tests hatten ergeben, dass dieses Dach bei Kontakt mit offenem Feuer innerhalb von wenigen Sekunden zu schmelzen beginnt. Der brennende Kunststoff tropfte dann nach unten und entzündete Holz und Stroh, mit denen die Gehege ausgestreut waren.

Das Strafverfahren gegen die drei Frauen wurde im Januar 2021 beendet. Die Krefelderinnen akzeptierten eine Geldstrafe über 3600 Euro im Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung.