Streit Wildparker behindern Fußgänger in Krefeld - und pfeifen auf die Knöllchen

Krefeld · Wildparken auf der Rheinstraße in Krefeld frustiert die Anwohner. Die Stadt will nun mit der Umgestaltung der Straße die Parksituation verbessern. Ein entsprechender Entwurf soll in den zuständigen Gremien vorgelegt werden.

 Schräg, bis auf den Fußgängergehweg, parken Autofahrer von morgens bis abends verbotenerweise auf der Rheinstraße.    Foto: Lothar Strücken

Schräg, bis auf den Fußgängergehweg, parken Autofahrer von morgens bis abends verbotenerweise auf der Rheinstraße.  Foto: Lothar Strücken

Foto: Strücken, Lothar (sl48)

Das Wildparken auf der Rheinstraße in dem Abschnitt zwischen Königstraße und Ostwall ist ein Aufregethema – nicht nur in der Einwohnerfragestunde der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Mitte. Sondern auch in den sozialen Medien. In den vergangenen zwei Wochen ist der  WZ-Artikel dazu allein 243-mal kommentiert worden. Die meisten Krefelder sind ebenso darüber frustriert wie die Bezirksvertreter in Mitte, die seit 2015 immer wieder auf Beeinträchtigung hinweisen. Sie fordern seither die Verwaltung auf, dagegen vorzugehen. Bis auf einen verstärkten Einsatz von Politessen ist jedoch nichts geschehen.

„Die Politessen sind mindestens einmal pro Tag vor Ort. Im Jahr 2018 haben sie auf der gesamten Rheinstraße fast 6000 Verwarnungen ausgesprochen“, sagt Stadtsprecher Dirk Senger auf Nachfrage. Die wild parkenden Autofahrer hält das sichtlich nicht vom Querparken ab. Bis weit in den Fußgängergehweg hinein parken sie oftmals stundenlang dort. Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator müssen immer wieder Slamlom laufen oder nah der Hauswand gehen, um an den Wagen vorbeizukommen.

Dabei gilt auf dem Stück bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 Stundenkilometer pro Stunde für Parker ein eingeschränktes Halteverbot. Das heißt, wer länger als drei Minuten dort sein Auto abstellt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

Parken auf dem Bürgersteig mit Behinderung ist teuer

Verschärfend kommt hinzu, dass die Autos dort nicht schräg bis auf den Fußgängerweg abgestellt werden dürfen. Nur auf den parallel zur Fahrbahn anthrazitfarbenen Pflasterflächen darf kurzzeitig angehalten werden. Wer also verkehrswidrig schräg parkt, behindert Passanten und muss mit einem Verwarngeld zwischen 15 und 35 Euro rechnen. Die freien Streifenabschnitte sind nur für kurzzeitiges Be- und Entladen gedacht. Bezirksvertreterin Stefanie Neukirchner (CDU) bezweifelt gar, ob in einem Ernstfall Feuerwehr- und Rettungswagen durchkämen.

Nach einer Begehung von Vertretern verschiedener Fachbereiche im Januar 2018 hatten die Stadtplaner einen ersten Gestaltungsentwurf für die Rheinstraße von Dionysiusplatz bis Ostwall gefertigt, der durch Abpollern und Aufstellen von Fahrrad-Lehnbügeln ein Wildparken unmöglich und Entfernen der unschönen Baumschutzgitter möglich machen könnte. Doch laut Niederschrift der Bezirksvertretungssitzung vom Juni 2018 haben sich nach einer erneuten Ortsbesichtigung Dezernent Martin Linne und Planungsamtsleiter Norbert Hudde entschieden, von der Umsetzung vorerst abzusehen. Inzwischen kommt wieder Bewegung in die Sache. Auf konkrete Nachfrage der WZ erklärt Senger, dass der Gestaltungsentwurf samt Kostenermittlung zur Beschlusslage in die zuständigen Gremien eingebracht werden. Wann das sein wird, bleibt jedoch offen.