Krefeld Krefelder CDU empört über Erotik-Massagehaus
Eine CDU-Politikerin spricht von einem bordellähnlichen Betrieb in Krefeld. Der Betreiber sagt: Geschlechtsverkehr ist verboten.
Krefeld und seine erotischen Etablissements: Die Stadt kommt nach den WZ-Enthüllungen zu den geheimen Absprachen zwischen der Stadt und dem Eros-Center an der Mevissenstraße nicht zur Ruhe. So kritisiert CDU-Ratsfrau Simone Roemer die Genehmigung der Stadt für den Bau eines „bordellähnlichen Betriebs“ an der Dießemer Straße. Genauer handelt es sich um ein Unternehmen, das für ein Tantra- und Massagehaus im Februar 2017 eine Baugenehmigung beantragte. Diese wurde jetzt im Mai erteilt.
Roemer stört sich daran, dass erst 2016 der Straßenstrich im Bereich Neue Ritterstraße/Dießemer Bruch durch die Einführung eines Sperrbezirks untersagt wurde, jetzt aber in der Nähe ein Betrieb eröffnet habe, der unter dem Decknamen Wellness sexuelle Dienstleistungen anböte. „Oberbürgermeister Frank Meyer hat kein Gespür für die Bedürfnisse der Öffentlichkeit und der Politik. Er legt vielmehr den Deckmantel der Verschwiegenheit über die Genehmigung, statt die Öffentlichkeit und die Politik zum Beispiel im interfraktionellen Arbeitskreis Prostitution über solche Genehmigungen zu informieren“, schlussfolgert Roemer, selbst Mitglied im Arbeitskreis.
Bei der Stadt kann man die Kritik nicht nachvollziehen und verweist darauf, dass gemäß der Baunutzungsverordnung alles seinen korrekten Gang gegangen sei. Im Mai 2017 wurde die Genehmigung für das Tantra- und Massagehaus erteilt.
Zur Sperrbezirksproblematik sagt Stadtsprecher Timo Bauermeister: „Es liegt für den Bereich lediglich ein Sperrbezirk für Straßenprostitution vor.“ Es gebe kein Verbot für Betriebe wie ein Tantra-Massagehaus mit erotischen Massagen. Insoweit habe ein Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten Genehmigung bestanden.
Eine Verantwortliche des Betriebs erklärt: „Alles was nackt ist, ist heutzutage schon Prostitution. Wir bieten erotisch-sinnliche Massagen für Frauen, Männer und Paare an. Diese sollen der Entspannung dienen, Geschlechtsverkehr ist verboten.“ Entsprechend stand es auch im Bauantrag.
Laut dem seit 1. Juli gültigen Prostitutionsschutzgesetz fällt jedoch jegliche „sexuelle Dienstleistung an oder vor einer anderen unmittelbar beteiligten Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt“ (ProstSchg Paragraf 2, Absatz 1) unter den Begriff Prostitution.
Inwieweit auch Massagen dazu zählen, scheint derzeit aber noch unklar. So kritisiert der Tantramassage-Verband, dass unter Umständen vor Gericht zu klären ist, inwieweit die neue Regelung auch auf Tantramasseure zutrifft. „Wir verstehen unsere Arbeit als Beitrag zu einer aufgeklärten und fortschrittlichen sexuellen Kultur“, heißt von Seiten des Verbandes.