Veranstaltungen Krefelder können häufiger feiern
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können künftig bis zu 18 Veranstaltungen pro Jahr genehmigen, bislang waren zehn erlaubt.
Krefeld. Neue Verordnung, neues Stadtleben? Schon möglich. Denn die Kommunen in NRW können künftig mehr Veranstaltungen genehmigen, bei denen eine Überschreitung der Lärm-Richtwerte zu erwarten ist. Auf den Festplätzen der Stadt dürfen dann bis zu 18 statt bisher zehn solcher Feste ausgerichtet werden.
„Tendenziell ist mit einer Zunahme der Zahl geplanter Veranstaltungen zu rechnen“, sagt Stadtsprecher Manuel Kölker. Das sei der Trend, der landesweit seit Jahren zu beobachten ist und letztlich auch zu der Aktualisierung des Freizeitlärmerlasses beitrug. Gleichzeitig führten mehr Veranstaltungen auch zu mehr Belastungen für die Anwohner. Jedoch: „In der Regel beschweren sich nur einzelne Anwohner, aber jede Beschwerde muss ernst genommen werden“, so Kölker
Die Stadt begrüße besonders zwei Änderungen, die in der neuen Verordnung noch berücksichtigt wurden. So habe die neue Regelung zunächst vorgesehen, die Nachtzeit von 22 auf 24 Uhr zu verschieben. „Demnach hätten wir für Ausnahmegenehmigungen nur noch einen maximalen Spielraum bis 24 Uhr gehabt“, erläutert Kölker. Unter Berücksichtigung des Einzelfalls war eine längere Genehmigung bislang möglich, und auch mit dem neuen Erlass wird das so bleiben.
Ein weiterer Kritikpunkt in der vorläufigen Entwurfsfassung waren die Immissionsrichtwerte, die zukünftig als Höchstwerte festgelegt werden sollten. „Damit hätten wir besondere örtliche Gegebenheiten, die durchaus als Kriterium für höhere Werte herangezogen werden, nicht mehr mit in die Betrachtung einbeziehen können“, vermutet Kölker. Alle Veranstaltungen, die die neuen Höchstwerte nicht hätten einhalten können, wären also nicht mehr genehmigungsfähig gewesen.
Die Grenzwerte für den Lärm verändern sich mit der Neuregelung nicht und liegen tagsüber bei 70 Dezibel und nachts bei 55 Dezibel. Zum Vergleich: Ein normales Gespräch hat etwa 55 Dezibel, das wiederum liegt nur 5 Dezibel über den Geräuschen von Regen oder Kühlschrankgeräuschen. Insofern scheint es als ein großes Glück für alle Stadtfeste, dass diese Werte nicht absolut sind.
Auch künftig werde in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob für eine Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dazu seien die verschiedenen Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen, sagt Kölker.
In der Vergangenheit wurde das Kontingent von zehn Veranstaltungen im Jahr immer voll ausgeschöpft, so dass zusätzliche Feiern, Schützen- oder Volksfeste durchaus denkbar wären. Inwiefern das zu einer Beeinträchtigung der Anwohner, oder zu einer Bereicherung des Stadtlebens führt, bleibt abzuwarten. Die Stadt muss die Entscheidungen fällen.