Krefelder Traditionsgaststätte Et Bröckske - Der Abriss soll im November beginnen

Krefeld · Die Krefelder Traditionsgaststätte Et Bröckske soll bis Juni 2022 neu entstehen. Nur die unter Denkmalschutz stehenden Außenmauern bleiben erhalten.

Dieser Entwurf des Büros Lucas Architekten zeigt das Gebäude-Ensemble von der Marktstraße aus.  

Foto: NN

Die Ausweitung der Außengastronomie auf dem Platz An der Alten Kirche hat „Et Bröckske“ wieder stärker in den Blickpunkt gerückt. Die einstige Traditionsgaststätte steht schon lange leer und gammelt vor sich hin. Ein möglicher Investor für das Gebäude verlor das Interesse. Doch dann übernahm im vergangenen Oktober der Kölner Immobilien-Dienstleister Qvadrat das Objekt – und kündigt nun einen Beginn der Abrissarbeiten für November an. Sie sollen der erste Schritt für eine neue Nutzung sein.

Teile des Hauses stehen unter Denkmalschutz. „Die Außenmauern der Marktstraße 41 sowie der Gewölbekeller haben Bestandsschutz“, sagt Uwe Wieloch, Projektmanager bei dem Kölner Unternehmen. Der Rest – einschließlich des gleichfalls leerstehenden Nachbargebäudes – wird abgerissen. Für den Erhalt der Mauern brauche es jedoch ein spezielles Sicherungskonzept. Das sorge derzeit für Verzögerungen, da Fachplaner und Statiker noch bei den Berechnungen seien.

Krefeld: So sieht das Et Bröckske aus - und so soll es in Zukunft aussehen
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So sieht das Et Bröckske jetzt aus - und so soll es in Zukunft aussehen

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Foto: Projektentwicklung qvadrat

Doch der Zeitplan steht: Nach dem Abriss des kompletten Gebäudekerns einschließlich des Saals im ersten Obergeschoss sollen ab Februar 2021 die Rohbauarbeiten beginnen. Die Fertigstellung des Gebäudes sei für Juni 2022 vorgesehen. Dann könne die im Erdgeschoss weiterhin vorgesehene Gastronomie die Sommermonate gleich für die Außenbewirtung nutzen, sagt Wieloch. Über dem Erdgeschoss sei eine Büronutzung angedacht. Er gibt sich optimistisch, was die Zeitplanung anbelangt: „Es sieht nicht schlecht aus.“

Eine Grundfläche von 800 Quadratmetern steht im Erdgeschoss zur Verfügung. Ob diese komplett durch ein einzelnes Gastronomie-Unternehmen – etwa ein Brauhaus – bespielt wird oder es zu einem Mix verschiedener Angebote kommt, sei noch nicht entschieden, berichtet Wieloch weiter. Einen Betreiber für die Gastronomie habe man noch nicht.

Der ebenfalls unter den Denkmalschutz fallende Gewölbekeller muss auf jeden Fall erhalten bleiben. „Das wäre anders nicht denkbar, da er statisch in diesem Teil fest verbunden mit der Außenfassade ist und teilweise auch unter der Marktstraße liegt“, berichtet Uwe Wienholt. Und ergänzt: „Wir werden das Gewölbe wieder aufwerten und der Gastronomie hinzuschlagen – zur weiteren Verwendung als Weinkeller oder anderes.“

Das vorliegende Gesamtkonzept mit bodentiefen Fenstern im Erdgeschoss zum Platz An der alten Kirche sowie einem modernen Neubau in Richtung Quartelnstraße ähnelt nicht zufällig dem, was das Krefelder Architekturbüro Lucas schon 2016 vorgelegt hatte: Lucas sei für den Kölner Investor weiterhin bis zur Leistungsphase 04 (Planung bis Bauantrag) tätig, informiert Wieloch. Man habe für die Entwurfsplanung bzw. Bauantragsplanung zu den geplanten Büroräumen die damaligen Pläne übernommen.

Die Leistungsphase 05 (Ausführungsplanung für Herstellung und Bau) werde neu ausgeschrieben und sei derzeit noch offen. „An den Äußerlichkeiten wollen wir aber im Ganzen festhalten“, kündigt Uwe Wieloch an, der bei dem Kölner Unternehmen eigens für das Krefelder Projekt eingestellt worden ist.

Jahrelang hatten Stadt, Untere Denkmalbehörde und die Kölner Absolut Immobilien GmbH als Eigentümer gekämpft, um sich auf ein Konzept für das Gebäude zu einigen. Im Mai 2018 lagen schließlich eine Abrisserlaubnis und eine Baugenehmigung vor, doch es passierte nichts. Trotz eines ausgearbeiteten Konzeptes hätten sich zu wenig Interessenten als Mieter gemeldet, hieß es zur Begründung.

Und dann kaufte im Vorjahr Qvadrat das Objekt. Er und Geschäftsführerin Sabine Nöthen seien von dem Objekt, seiner Lage und Geschichte gleich begeistert gewesen, erklärte Projektentwickler Arne Grundmann damals im Gespräch mit unserer Zeitung.

Die genannten Abriss- und Baugenehmigungen sind bis Mai 2021 gültig. Bis dahin muss also mit den Arbeiten begonnen werden, um die Anträge nicht neu stellen zu müssen.