Corona Lockerungen bei Beerdigungen

Krefeld · Künftig sind Beerdigungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern gelten nicht mehr.

Jedem Bürger wird im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit selbst überlassen, weiterhin einen Mund-Nase-Schutz zu tragen sowie die Abstandsregelung zu wahren.

Foto: dpa/Bodo Schackow

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung gültig ab dem 15. unter anderem Lockerungen für Beerdigungen vorgesehen. Künftig sind Beerdigungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, das teilte der Kommunalbetrieb Krefeld am gestrigen Mittwoch mit. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern gelten nicht mehr. Dies gilt auch für Trauerfeiern in den Trauerhallen, sofern geeignete Hygienevorkehrungen (z.B. Handdesinfektion) vorhanden sind und die einfache Rückverfolgbarkeit über die bereits verwendeten Teilnehmerlisten sichergestellt wird. Infolgedessen sei die Bestuhlung in den Trauerhallen wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt worden. Selbstverständlich bleibe es trotz der neuen Regelungen jedem Bürger im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit selbst überlassen weiterhin einen Mund-Nase-Schutz zu tragen sowie die Abstandsregelung zu wahren. Red