Verwirrung um Gelb-Rote Karte

Eigentlich müssen Fußballer bei einer "Ampelkarte" ein Spiel aussetzen. Nach einem spielfreien Wochenende ist das anders.

Krefeld. Auch Funktionäre können Eigentore schießen. Mit der Entscheidung, in dieser Saison auch im Amateurbereich nach einer Gelb-Roten Karte eine Sperre einzuführen, haben die Oberen des Westdeutschen Fußballverbandes ein solches erzielt. Was dazu dienen sollte, die Aktiven zu disziplinieren, sorgt aufgrund einer nicht klaren Formulierung in den Statuten vielerorts für Verwirrung. Dort heißt es: „Wird ein Spieler mit einer Gelb-Roten Karte vom Platz gestellt, sieht die Spielordnung eine automatische Sperre für die darauffolgende Woche für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel, vor.“

Der Rheydter SV hat daraufhin am 17. November gegen den VfR Fischeln Mittelfeldspieler Paul Pötzsch eingesetzt, obwohl er kein Spiel ausgesetzt hatte. Pötzsch hatte gegen Lürrip am 3. November die „Ampelkarte“ gesehen, die Begegnung mit Amern am 10. November fiel wegen Unbespielbarkeit des Platzes aus. So konnte der Sünder seine Sperre absitzen, ohne ein Spiel verpasst zu haben. Gleiches taten am vergangenen spielfreien Wochenende auch diejenigen Kicker, die eine Woche zuvor die gelb-rote Karte gesehen hatten. Sie dürfen morgen wieder auflaufen. „Wenn etwas Neues eingeführt wird, kann es anfangs immer zu Unstimmigkeiten kommen. Aber diese Regelung sorgt für Chaos und ist nicht gerecht“, sagt Marcus John, Trainer beim SC Düsseldorf-West.

Selbst beim Fußballverband Niederrhein (FVN) gab man auf WZ-Anfrage zu, im Vorstand uneins über die Regelauslegung gewesen zu sein. Doch laut Thomas Klingen, Beisitzer im Fußball-Ausschuss des FVN und Staffelleiter der hiesigen Bezirksliga-Gruppe 5, besteht dennoch keinen Änderungsbedarf. „Die Regelung ist absolut in Ordnung. So ist sichergestellt, dass ein Spieler für eine Gelb-Rote Karte nicht härter bestraft wird als ein Spieler, der eine Rote Karte sieht“, sagt Klingen. Bei „Knallrot“ sehe die Spielordnung eine Sperre von zwei bis vier Wochen, für Wiederholungstäter bis zu sechs Spielen vor. Erhält ein Akteur beispielsweise am letzten Spieltag einer Saison „Rot“, sitze er seine Sperre auch in der Sommerpause ab, so Klingen.

Eine Alternative, derlei Ungerechtigkeiten aus der Welt zu schaffen, sieht der Funktionär nicht. Ein Abkupfern der Regelung bei den Profis, wonach ein Platzverweis immer eine Sperre einer bestimmten Anzahl von Spielen im jeweiligen Wettbewerb nach sich zieht, ist für FVN-Beisitzer nicht darstellbar. „Dieser bürokratische Aufwand ist für den Amateurbereich zu groß“, so Klingen.

Der Anreiz, Plätze für unbespielbar zu erklären, dürfte in den Wintermonaten damit noch größer werden, wenn Schlüsselspieler in wichtigen Spielen gesperrt sind. Klubs praktizieren dieses Muster allerdings manchmal auch bei Verletzungen. Das darf allerdings kein Argument sein, nicht noch einmal über die aktuellen Regelungen nachzudenken und Sperren ausschließlich für eine bestimmte Anzahl von Spielen auszusprechen.