Coronavirus Maskenpflicht in Krefeld wird gelockert - Wann sie gilt und wann nicht

Krefeld · Die Maskenpflicht in Krefeld wird gelockert - zumindest für bestimmte Zeiträume. An Haltestellen gilt sie weiterhin rund um die Uhr. Ein Überblick.

Die Maskenpflicht in der Innenstadt gilt für den gesamten Bereich innerhalb der vier Wälle. Der Ordnungsdienst achtet darauf, dass sie eingehalten wird.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Die Maskenpflicht in der Innenstadt Krefelds wird gelockert. Ab Donnerstag (19. November) gilt sie nur noch montags bis samstags, von 8 bis 20 Uhr. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit. „Außerhalb dieser Zeiten können sich die Menschen unter freiem Himmel auch ohne Mund-Nase-Bedeckung innerhalb der vier Wälle aufhalten“, heißt es in der Mitteilung weiter. Eine Ausnahme bildet der verkaufsoffene Sonntag am 29. November. An diesem Tag sei das Tragen einer Maske ebenfalls von 12 bis 19 Uhr vorgeschrieben.

Die zeitliche Begrenzung der Maskenpflicht (montags bis samstags, von 8 bis 20 Uhr) gilt auch für die betroffenen Bereiche in den Stadtteilen - etwa in Uerdingen, erklärte ein Sprecher der Stadt unserer Redaktion. An Haltestellen muss weiterhin „rund um die Uhr“ Maske getragen werden. Diese Vorschrift sei Bestandteil der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Warum jetzt die Maskenpflicht zeitlich begrenzt wird, hat Stadtdirektor Markus Schön unserer Redaktion erklärt.

Die Maskenpflicht in Krefeld war auf das Gebiet innerhalb der vier Wälle ausgeweitet worden

Immer wieder kam es auch in Krefeld zu Verstößen gegen die Maskenpflicht. Zuletzt verhängte der Kommunale Ordnungsdienst am Dienstag 13 Bußgelder. „Bei Schwerpunktkontrollen im öffentlichen Nahverkehr fielen an der Haltestelle Rheinstraße drei Personen auf, die keine Mund-Nase-Bedeckung trugen und nun ein Bußgeld von 150 Euro zahlen müssen“, teilte die Stadt mit.

(red)