McZahn: Bewährung für Betrug in der Zahnarztpraxis
McZahn-Vorstandsmitglied zu Bewährungsstrafe verurteilt. Firmengelder auf das Privatkonto umgeleitet.
Krefeld. „Zahnersatz zum Nulltarif“, damit warb die McZahn AG bis zur Insolvenz im Oktober 2008. Der Zahnersatz kam aus China und mit Hilfe eine Franchise-Systems sollten hunderte Zahnarztpraxen in ganz Deutschland eingebunden werden.
Doch es blieben nur eine Hand voll, eine davon als Vorzeigepraxis im Krefelder Behnisch-Haus. Am Dienstag musste sich vor dem Krefelder Amtsgericht ein ehemaliges Vorstandsmitglied der McZahn AG wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Vermögensmissbrauchs verantworten.
Der ehemalige Zahnarzt (42) brachte das medizinische Know-How mit in die Firma. „Von Anfang an stand das Unternehmen auf wackeligen Beinen“, sagte der Sachverständige vor Gericht.
Obwohl die Geschäftsidee funktionieren konnte, litt McZahn an chronischer Unterversorgung mit Kapital. Hier machte sich auch der Zahnarzt schuldig, da er vielfach in die Kasse der Aktiengesellschaft griff.
Zwar hatte der Zahnarzt als Vorstandsmitglied auf sein Gehalt verzichtet und jahrelang die Überschüsse seiner funktionierenden Praxis in die AG gesteckt, doch dies sei keine Rechtfertigung für die Umleitung von Firmengeldern auf sein Privatkonto, stellte die Richterin klar.
Der 42-Jährige hatte damals unter anderem einen noblen Leasingwagen für seinen Vater über die Firma abgerechnet und hatte mehrmals Gelder, unter anderem für seine Hochzeitsfeier entnommen. Und dies auch noch, als McZahn auf die Insolvenz zusteuerte.
So sollen aus der Insolvenzmasse rund 120 000 Euro verloren gegangen sein, weil der Zahnarzt auch Gehälter und Rechnungen weiter zahlte. Schuldig machte sich der 42-Jährige auch, weil er die zur Abrechnung mit den Krankenkassen benötigte Konformitätserklärung für den Zahnersatz aus China fälschte.
„Ich bereue sehr, was passiert ist — ich entschuldige mich“, sagte der Mediziner auch in Richtung der Investoren, deren Kapital vernichtet wurde.
Das Gericht wertete das umfassende Geständnis strafmildernd und verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem muss der 42-Jährige 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der Anwalt unterstrich, dass es sich bei McZahn nicht um ein betrügerischen System handelte, räumte jedoch die Misswirtschaft ein. Für insgesamt 850 000 Euro soll der Verurteilte gerade stehen, so hoch ist die Schadenssumme, die der Insolvenzverwalter haben will.