Landgericht Mordprozess: Tatort Sternstraße

52-Jähriger soll im Januar einen Obdachlosen mit über 100 Messerstichen getötet haben. Der Landgerichts-Prozess beginnt Dienstag.

Landgericht: Mordprozess: Tatort Sternstraße
Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Ein Streit in einer Wohnung an der Sternstraße endete in der Nacht des 5. Januar für einen 56-jährigen Mann aus Mönchengladbach tödlich. Mit einem Messer soll der Obdachlose auf besonders grausame Weise getötet worden sein. Über 100 Einstiche in den Oberkörper des Leichnams wurden bei der Obduktion von den Gerichtsmedizinern gezählt. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Das Opfer muss vor seinem Tod massive körperliche Qualen erlitten haben. Ab Dienstag muss sich ein 52-jähriger Krefelder für die Tat verantworten. Die Anklage lautet aufgrund der grausamen Vorgehensweise: Mord.

Thomas Pelka, Staatsanwaltschaft

Um 9 Uhr wird Herbert Luczak als Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer am Krefelder Landgericht die Verhandlung gegen den 52-Jährigen Peter R. wegen Mordes eröffnen. Im Saal 167 des Krefelder Landgerichtes wird dann die Frage nach dem Motiv für die Tat zu klären sein. Bislang hüllt sich die Staatsanwaltschaft bei den Hintergründen zu dieser Tat in Schweigen. Der ermittelnde Staatsanwalt Thomas Pelka erklärt lediglich: „Beide Männer hatten sich erst kurz vor der Tat kennengelernt. In der Wohnung des Angeklagten kam es dann in der Nacht des 5. Januar wohl gegen 2 Uhr zu einem Streit, in dessen Folge es zu der tödlichen Messerattacke kam.“

Eine Attacke, die wie im Blutrausch geschehen sein muss. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe der mutmaßliche Täter sogar noch weiter mitleidlos auf sein Opfer eingestochen, als es zwar verletzt, aber noch atmend am Boden lag. „Wir sehen dadurch das Mordmerkmal der Grausamkeit nach Paragraph 211 des Strafgesetzbuchs als erfüllt an“, erklärt Pelka. Der Haftbefehl war nach der Tat noch wegen Totschlags beantragt worden. Die Vielzahl der Messerstiche und die damit einhergehenden grausamen Umstände der Tat hätten die Staatsanwaltschaft aber dazu veranlasst, R. wegen Mordes anzuklagen.

Der mutmaßliche Täter hatte in einer ersten polizeilichen Vernehmung die Tat gestanden. Diese Aussagen soll er bei der Anhörung vor dem Untersuchungsrichter wiederholt haben. Demnach bestätigte sich bei der Befragung auch, dass R. nach der Attacke Bekannte zu sich in die Wohnung rief und über den eskalierten Streit informierte. „Diese Zeugen haben dann die Polizei verständigt“, so Pelka. Der 52-Jährige ließ sich widerstandslos in seiner Wohnung festnehmen.

Mutmaßlicher Täter soll sich selber verletzt haben Derzeit ist R. in der Justizvollzugsanstalt in Willich untergebracht. Über weitere Aussagen des Angeklagten wollte Pelka vor Prozessbeginn keine Angaben machen. Klar ist lediglich, dass Täter und Opfer nach Erkenntnis der Ermittler aus dem Trinkermilieu stammen. Beide Personen sollen während der Tat alkoholisiert gewesen sein. Inwieweit der eskalierte Streit auch auf den Alkoholkonsum der Männer zurückzuführen sei, konnte der ermittelnde Staatsanwalt nicht mitteilen. Bei dem Prozess wird möglicherweise das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen darüber aufklären können, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei der Tat eingeschränkt war.

Nach der Tat, die sich wohl ausnahmslos in der Wohnung des Angeklagten abgespielt hat, waren auch im Treppenhaus und auf dem angrenzenden Bürgersteig Spuren gefunden worden. Dabei soll es sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft um Blut des mutmaßlichen Täters gehandelt haben. „Bei der Attacke ist es wohl auch zu Verletzungen des Täters gekommen“, berichtet Pelka.

Insgesamt sind für den Prozess vier Verhandlungstage im August angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 26. August fallen.