Nach Klage Neuer Anlauf für Alkoholverbot in Krefeld
Krefeld · Für ein Alkoholverbot in Krefeld soll es einen neuen Anlauf geben. Nachdem Klage eingereicht wurde, sei jetzt eine Einigung erzielt worden.
Die Stadt wird dem Rat in der Sitzung am Mittwoch, 6. September, eine überarbeitete Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung, in der das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen konkretisiert wird, vorlegen. Ziel sei es, den Alkoholkonsum an verschiedenen Stellen im Bereich der Innenstadt zu unterbinden und auch die Möglichkeiten hinsichtlich des Bettelns einzuschränken, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Nachdem Bürgermeister Karsten Ludwig Klage gegen das Alkoholverbot eingereicht hatte, sei jetzt eine Einigung erzielt und zugesagt worden, dass diese Klage aufgrund der geänderten Ordnungsbehördlichen Verordnung zurückgezogen wird, so die Stadt. Künftig heißt es im Text: „Alkohol- und Drogenkonsum ist im unmittelbaren Umfeld zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Spielpunkten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Kultureinrichtungen untersagt.“ Dies bedeute, dass auch weiterhin im unmittelbaren Umfeld beispielsweise von Theater, Mediothek oder Kaiser-Wilhelm-Museum kein Alkohol getrunken wird.
Einsatzzahlen des
KOD veröffentlicht
Hinsichtlich des Bettelns heißt es in der veränderten Version, dass „aufdringliches bis hin zu aggressivem Betteln“ untersagt ist. Darunter fällt die erneute Ansprache der bettelnden Person trotz vorheriger Ablehnung. Untersagt bleiben darüber hinaus bandenmäßiges und organisiertes Betteln, Betteln in Begleitung von oder durch Kinder und Jugendliche sowie Betteln unter Zuhilfenahme von Tieren.
Die Einhaltung der Verbote soll der Kommunale Ordnungsdienst kontrollieren. Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian und Oberbürgermeister Frank Meyer sehen sich mit dem Stärkungspakt Innenstadt auf einem guten Weg und nennen Zahlen: Seit Eröffnung des Drogenhilfezentrums seien 338 Ordnungswidrigkeiten wegen Drogenkonsums geahndet worden, 220 Fälle von Lagern und Übernachten auf öffentlichen Verkehrsflächen, 101 Fälle von Alkoholkonsum in verbotenen Bereichen, 19 Fälle von aggressivem Betteln sowie 38 Fälle von öffentlicher Notdurftverrichtung. Darüber hinaus wurden 19 Ordnungswidrigkeiten im Bereich „Sonstiges“ geahndet, darunter fallen Hundekot und Taubenfüttern.