Neues Gesetz: Stadt will kleinen Ärger auf kleinem Dienstweg regeln

Das Widerspruchsverfahren fällt ab Donnerstag weg. Die Stadt sieht mehr Arbeit auf sich selbst und deutlich mehr Kosten auf die Betroffenen zukommen.

<strong>Krefeld. Wenn früher ein Verwaltungsbescheid ins Haus flatterte, war Widerspruch zwar vielleicht zwecklos, aber immerhin möglich. Wer sich heute gegen behördliches Handeln zur Wehr setzen möchte, muss in vielen Fällen direkt vor Gericht ziehen und zudem einen Kostenvorschuss leisten. Glücklich über die Abschaffung des Widerspruchverfahrens ist kaum eine Kommune. Das ist in Krefeld nicht anders.

"Wir sind sehr in Sorge, weil erheblich mehr Arbeit auf uns zukommen wird", ist Heinrich Janßen, Leiter des Rechtsreferats, sicher. Allein im Fachbereich Tiefbau seien pro Jahr rund 250 Widersprüche eingegangen, weiß Zentralbereichsleiter Heinz-Gerd Weggen. Tendenz eher steigend.

Auch wenn zehn Prozent der Widersprüche erfahrungsgemäß zurückgenommen würden, "sind die Bürger heute einfach mehr dazu angetan, erst einmal alles zu hinterfragen." Und im Zweifel eben auch zu klagen.

Die typischen "Knöllchensünder" sind im übrigen von all dem ausgenommen. "Sie können weiter Einspruch einlegen. Auch Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Bereich des Ausbildungs- und Schulrechts sowie des Sozialrechts bleiben."