Neuregelung: Wer zum Kanal-Tüv muss

Die Landesregierung will, dass nur in Wasserschutzzonengeprüft wird.

Krefeld. Die umstrittene Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle soll nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung gelockert werden. Sollte sich im Landtag eine Mehrheit dafür finden, wird der Großteil der Krefelder voraussichtlich nicht mehr von der Prüfungspflicht betroffen sein. Denn im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nicht mehr alle Besitzer von Wohnhäusern in nächster Zeit den sogenannten Kanal-Tüv absolvieren müssen.

Ein Gesetzestext dafür liegt zwar nach Angaben des NRW-Umweltministeriums noch nicht vor, es gibt aber bereits erste Eckpunkte. Lediglich die privaten Kanäle von Wohnhäusern, die vor 1965 errichtet wurden und sich innerhalb einer Wasserschutzzone befinden, sollen demnach auch weiterhin bis Ende 2015 geprüft werden. Die gewerblichen Kanäle in Schutzzonen wären bis Ende 2020 an der Reihe.

Im Stadtgebiet existieren insgesamt vier zusammenhängende Bereiche, die von der Bezirksregierung als Wasserschutzzonen ausgewiesen wurden. Diese stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den vorhandenen Wassergewinnungsanlagen (WGA). In Krefeld selbst gibt es drei Standorte: Kempener Allee, Hüls und Uerdingen. Zwei weitere Anlagen befinden sich auf Kempener beziehungsweise Duisburger Stadtgebiet. Die Wohnhäuser in der Innenstadt blieben damit von der akuten Prüfpflicht weitgehend verschont.

Der größte Bereich, in dem die Dichtheitsprüfung weiterhin vorgenommen werden müsste, erstreckt sich von der Kempener Straße in Hüls im Norden bis vor die durch Benrad verlaufende Bahntrasse im Süden. Dort sind die WGA Hüls und die WGA Kempener Allee. Diese Zone reicht an der St. Töniser Straße am weitesten in den Osten bis vor die Kreuzung mit der Gutenbergstraße. Westlich wird der Bereich durch die Stadtgrenze definiert. Die durch die WGA Uerdingen vorgegebene Zone verläuft von der Straße Flünnertzdyk im Westen und Norden bis zur Duisburger Straße in Uerdingen im Osten und zur Buschstraße im Süden.

Das Gebiet um den Elfrather See gehört zur Schutzzone der WGA Duisburg-Rumeln. Eine weitere Zone liegt im westlichen Orbroich und wurde durch die Lage der WGA Vinnbrück der Stadtwerke Kempen festgelegt.

Der Interessenverband Haus & Grund Rheinland hat auf die Pläne der Landesregierung positiv reagiert. „Der Kanal-Tüv ist damit überwiegend vom Tisch“, sagt Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya. Es handele sich um eine bürgerfreundliche Lösung. Da Städte und Gemeinden die Prüfung auf kommunaler Ebene regeln sollen, warnt er allerdings vor „einer Wiedereinführung der Dichtheitsprüfung durch die Hintertür“.

Die Stadt sieht keinen Grund, auf die Ankündigung der Landesregierung zu reagieren. „Wir haben keinen Handlungsdruck, solange der Landtag noch nichts entschieden hat“, erklärt Umweltamtsleiter Helmut Döpcke. Es werde weiterhin auf Basis der bestehenden gesetzlichen Grundlage gehandelt. Döpcke: „Auch der Bürger kann in Ruhe die Diskussion abwarten, da laut unserer aktuellen Satzung ohnehin niemand vor Ende 2013 zur Dichtheitsprüfung verpflichtet ist.“

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