Dunkle Jahreszeit Nummern am Haus richtig beleuchten

Verstöße können mit Bußgeld bis 1000 Euro bestraft werden.

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Krefeld. Wer einmal durch ein Baugebiet auf der Suche nach dem gerade bezogenen Eigenheim des Bekannten geirrt ist, lernt gut sichtbare Hausnummern zu schätzen. In der dunklen Jahreszeit kommt dazu auch noch eine ausreichende Beleuchtung.

Doch nicht nur in Neubauvierteln sind die Hausnummerierungen teilweise unvollständig oder schlecht sichtbar. Quer durch das Stadtgebiet fehlen an einigen Häusern die entsprechenden Nummern, sind falsch angebracht oder nicht lesbar.

Dabei gibt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Krefeld“ eine klare Regelung vor. Danach hat jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von bebauten Grundstücken dafür zu sorgen, dass „die Hausnummer in arabischen Ziffern dauerhaft an der Straßenfront des Gebäudes angebracht wird“.

Bei Neubauten muss die Hausnummer, so sagt es das Ordnungsrecht, binnen 14 Tagen nach Einzug hängen. Ist der Hauseingang nicht zur Straße gelegen, ist die Hausnummer zusätzlich an der Straßenseite des Gebäudes anzubringen, und zwar an der Ecke, die dem Hauseingang am nächsten liegt.

Stadt Krefeld und Polizei bitten Hauseigentümer, die vorgeschriebene Hausnummerierung zu überprüfen und — wenn nötig — nachzubessern. Die Regelungen im Ordnungsrecht bestehen schließlich aus gutem Grund. So könnten Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr in Notfällen durchaus wertvolle Sekunden verlieren, wenn Hausnummern falsch oder gar nicht angebracht sind. Im schlimmsten Fall kann die Suche nach dem Einsatzort sogar Menschenleben kosten. Wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis 1000 Euro bestraft werden.