Krefeld Die Tricks mit dem Geschäft an der Haustüre

Verbraucherzentrale warnt Bürger davor, Verträge ungeprüft zu unterschreiben. Häufig seien Flüchtlinge betroffen.

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Krefeld. Es klingelt an der Haustür und: Überraschung — da steht ein Vertriebsmitarbeiter vor der Tür. So gibt der Mitarbeiter eines Anbieters aus dem Telefonie- oder Energiebereich etwa vor, die Leitung messen zu wollen, den Zähler abzulesen oder er lockt mit günstigen Konditionen bei einem Anbieterwechsel.

In diesem Zusammenhang rät die Verbraucherzentrale Krefeld zur Vorsicht. Deren Leiterin, Elisabeth Elsner, berichtet: „In letzter Zeit beobachten wir gerade in Zusammenhang mit Flüchtlingen, die die Sprache noch nicht richtig beherrschen, dass sie besondere Gefahr laufen, über den Tisch gezogen zu werden.“

Besagte Haustür-Vertriebsmitarbeiter gehen mit verschiedenen Methoden vor: „Die Mitarbeiter haben die Adresse des Betroffenen, weil dieser mit einem Vertragselement — wie etwa einen Internetvertrag — bereits Kunde des Anbieters ist“, so Elsner. Der Verbraucher versteht oft nicht, worum es geht und bringt dies mit dem bestehenden Vertrag in Zusammenhang. Da aber der Mitarbeiter vorgab „noch mal was an der Leitung machen müsse“, unterschreiben Betroffene häufig.

Elsner führt aus: „Erst hinterher stellt sich heraus, dass dies die Unterschrift unter einen untergeschobenen Vertrag war.“ Obwohl beim Verbraucher keinerlei Wille vorhanden war, einen Vertrag abzuschließen, ist dieser trotzdem in der Beweisnot. Denn: „Die Unterschrift hat ein sehr hohes Gewicht,“ betont Elsner.

Andrea Zabelberg von der Krefelder Verbraucherzentrale erläutert: „Menschen mit Sprachschwierigkeiten ist oft nicht zeitnah bewusst, dass sie ein Problem haben. Sie vertrauen darauf, dass das, was sie mündlich verstanden zu haben glaubten, auch schriftlich fixiert ist.“ Zum Teil handelt es sich bei den Vertriebsmitarbeitern gar um Landsleute der Betroffenen, so dass diese häufig schneller Vertrauen fassen.

Elisabeth Elsner rät: „Unabhängig von dem, was besprochen wurde: Wenn man nicht in der Lage ist, zu verstehen, was der Vertrag umfasst, sollte man nicht unterschreiben.“ Verbraucher sollten sich die Unterlagen aushändigen lassen, um diese durch jemandem prüfen zu lassen, der der deutschen Sprache mächtig ist. Elisabeth Elsner: „Dieser Rat greift nicht nur beim Haustürgeschäft und Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sondern gilt für jeden, der in einem Shop einen Mobilfunkvertrag abschließt.“

Da passiere Ähnliches auch sehr häufig. „Sie können jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen wieder rückgängig machen“, so Elsner. Ansonsten ist der betroffene Verbraucher zwei Jahre gebunden. Die Verbraucherzentrale Krefeld rät, den ungewollten Vertrag schriftlich per Einschreiben zu widerrufen. Denn: Die Nachweispflicht, dass der Widerruf rechtzeitig eingetroffen ist, liegt beim Verbraucher.