Personalrat beklagt zu wenig Infos

Damit es später beim Wechsel der Mitarbeiter in den Kommunalbetrieb keine Probleme gibt, will Heribert Boosen detaillierte Angaben.

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Am 15. April sollte der erweiterte Kommunalbetrieb Krefeld seine Arbeit aufnehmen. Der Gesamtpersonalrat hat dem jedoch vorerst nicht zugestimmt. Er reklamiert aus seiner Sicht fehlende Angaben zur inneren Organisationsstruktur des künftigen Kommunalbetriebes. „Wir haben ein Riesenprojekt vor der Brust. Damit die Mitarbeiter wissen, wo es hin geht und wie ihr Arbeitsplatz künftig aussieht, und der Gesamtpersonalrat im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes eine sachgerechte Beurteilung und Entscheidungen treffen kann, brauchen wir noch weitreichendere Angaben“, sagt der Vorsitzende Heribert Boosen im Gespräch.

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Es gehe nicht nur um die Neugründung der Anstalt Öffentlichen Rechts (AöR), sondern auch um die Kernverwaltung. In der am 5. Dezember 2017 vom Rat beschlossenen Satzungsänderung werde unterschieden zwischen so genannten hoheitlichen Aufgaben, zum Beispiel Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Bestattungswesen und Forstbetrieb und nichthoheitlichen Aufgaben. Dazu zählen zum Beispiel Planung und Unterhaltung von Straßen, Grü flächen, Spielplätze, Sportanlagen, Kleingartenanlagen und mehr.

„Cirka 90 Personen sollen für die hoheitlichen Aufgaben in den Kommunalbetrieb übergeleitet beziehungsweise gestellt werden, cirka 240 Personen für die nichthoheitlichen Aufgaben aus steuerrechtlichen Gründung beigestellt werden“, erklärt Boosen.

Entsprechende konkrete Stellenpläne und Aufgabengliederungspläne für die beiden Gruppen von Mitarbeitern liegen jedoch bislang nicht vor. Auch vermisse der Gesamtpersonalrat Informationen über die neu zu schaffenden Arbeitsplätze, insbesondere am neuen Standort „Hamburg-Mannheimer-Haus“ am Ostwall (wie die WZ berichtete), als Grundlage für eine Überprüfung der Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften.

Um Probleme bei den neu zu schaffenden Schnittstellen zwischen Kommunalbetrieb und Kernverwaltung weitgehend zu vermeiden, wünschen sich Boosen und seine Kollegen bereits jetzt Lösungsansätze.

Während die Verwaltung der Meinung ist, dass diese geforderten Informationen für die Beurteilung und Entscheidung des Gesamtpersonalrates nicht erforderlich sind, ist die Arbeitnehmervertretung gegenteiliger Auffassung. „Anstatt über Fristverlängerung alles raus zu zögern, ist unsere Ablehnung und das Anrufen der Einigungsstelle doch eine saubere Lösung“, sagt Boosen.

Der Start der AöR ist jetzt erst einmal vom 1. April auf den 1. Juli verschoben worden. Vermutlich in zwei Monaten wird eine Empfehlung der Einigungsstelle vorliegen, schätzt Boosen. Bleibt die Empfehlung aus, wäre ein erneuter Ratsbeschluss zur abschließenden Entscheidung und endgültigen Umsetzung des Kommunalbetriebs Krefeld erforderlich. „Trotz Empfehlung kann der Rat aber auch gegen Einigungsstelle und Gesamtpersonalrat entscheiden“, erklärt Boosen.

Doch er hofft, dass es nicht so weit kommt. Die geforderten Informationen helfen schließlich den betroffenen Mitarbeitern bei der weitreichenden Entscheidung, ob sie sich überleiten, gestellen, beistellen, versetzen oder abordnen lassen — und wo und wie sie künftig mit welchem Vorgesetzten arbeiten.