Personalrat bemängelt fehlende Strukturen

Der Erweiterung des Kommunalbetriebs Krefeld wird vorerst nicht zugestimmt.

Foto: Andreas Bischof/Archiv

Krefeld. Oberbürgermeister Frank Meyer hat die Fraktionen und die betroffenen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung darüber informiert, dass der Gesamtpersonalrat der vom Stadtrat am 5. Dezember 2017 beschlossenen Erweiterung des Kommunalbetriebs Krefeld (KBK) nicht zugestimmt hat.

Insbesondere reklamiert der Gesamtpersonalrat aus seiner Sicht fehlende Angaben zur inneren Organisationsstruktur des künftigen Kommunalbetriebs. Entsprechend wird nun ein sogenanntes Einigungsstellenverfahren erforderlich. Nicht mehr gehalten werden kann damit auch das Datum 15. April 2018, an dem die Änderungssatzung in Kraft treten und der gesamte Kommunalbetrieb seine Arbeit aufnehmen sollte.

Der Vorstand des Kommunalbetriebs geht jetzt vom 1. Juli 2018 aus. Die Beteiligung des Gesamtpersonalrates an solchen Beschlüssen ist nach dem Landespersonalvertretungsgesetz vorgesehen.

„Die Entscheidung des Gesamtpersonalrates ist zu bedauern. Wir werden in dem jetzt anstehenden Verfahren noch mal versuchen, offen und transparent alle Informationen darzustellen und mit der Personalvertretung zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen“, sagt Oberbürgermeister Frank Meyer.

Sollte das Einigungsstellenverfahren ohne Ergebnis bleiben, wäre ein erneuter Ratsbeschluss zur abschließenden Entscheidung und endgültigen Umsetzung des Kommunalbetriebs Krefeld erforderlich. „Die Stadtverwaltung wird das Verfahren trotz der Verzögerung weiter konsequent vorantreiben, damit der Kommunalbetrieb bald seine Arbeit aufnehmen kann“, so Meyer. Er hat in seinem Schreiben an die Mitarbeitenden auch klargestellt, dass die Verwaltung das gesamte Verfahren immer auf Augenhöhe gestaltet habe. Das Mitbestimmungsverfahren mit dem Gesamtpersonalrat war im Januar 2018 eingeleitet worden. Ein Erörterungsgespräch im Februar blieb ohne Ergebnis.

Mit Schreiben vom 28. Februar 2018 hat der Gesamtpersonalrat endgültig seine Zustimmung zur Erweiterung des Kommunalbetriebs verweigert.