Die Fahrzeuge wurden sichergestellt.
Tuning ist nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen zulässig und unterliegt u.a. den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Polizei darauf hin, dass das Verändern von Fahrzeugen andere Verkehrsteilnehmer gefährden und eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen kann.