Krefeld Polizei und Staatsanwaltschaft überprüfen Eros-Center
Auf Betreiben der Stadt Krefeld wurden Berichte zu dem Bordell an der Mevissenstraße angefertigt. Der Betreiber wurde durchleuchtet.
Krefeld. Die Entscheidung für oder gegen den Betrieb des Bordells an der Mevissenstraße zieht sich in die Länge. Der Grund: Die Stadt arbeitet im Hintergrund intensiv daran, sich einen Gesamteindruck vom Eros-Center zu verschaffen. Dazu werden nicht nur Ergebnisse und Meinungen aus den eigenen Fachbereichen eingeholt, sondern auch Prüfungen bei anderen Behörden in Auftrag gegeben. So wurden Polizei und Staatsanwaltschaft ebenfalls von der Stadt, bei der Oberbürgermeister Frank Meyer den zukünftigen Umgang mit dem Eros-Center zum Chefthema gemacht hat, gebeten, Stellungnahmen zu dem Bordell abzugeben.
Die Berichte liegen der Verwaltung jetzt vor. Die Polizei gibt gegenüber unserer Zeitung an, in den „letzten Jahren unterschiedliche Begleiterscheinungen“ im Umfeld des Eros-Centers festgestellt zu haben. Eine Sprecherin verweist auf mehrere Verfahren wegen Körperverletzungsdelikten sowie das Antreffen von mit Haftbefehl gesuchten Menschen im Bordell. In einem Fall sei eine Minderjährige im Juli 2017 von den Beamten aufgegriffen worden, die im Eros-Center der Prostitution nachging. „Dazu haben wir ein Strafverfahren und parallel dazu Opferschutzmaßnahmen eingeleitet“, sagt die Sprecherin.
Oberstaatsanwalt Axel Stahl erklärt: „Die Stadt hat uns gebeten, die Betreiber des Bordells auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen.“ Hintergrund: Laut dem Gewerberecht muss ein Gewerbetreibender grundsätzlich, die für eine Gewerbeausübung erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Laut dem Oberstaatsanwalt seien die in dem Betriebskonzept genannten verantwortlichen Personen für das Bordell dahingehend von der Staatsanwaltschaft gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz überprüft worden. Das Ergebnis ist eindeutig. Nach Angaben von Stahl gebe es nach intensiver Prüfung von Akten und juristischer Vorgänge keine Hinweise darauf, dass die Zuverlässigkeit der Handelnden nach juristischen Gesichtspunkten eingeschränkt sei.
Geprüft wurde nach WZ-Informationen unter anderem, ob die Antragssteller jemals wegen Menschenhandels in Kontakt mit der Justiz gekommen sind. Dies sei nicht der Fall gewesen. Auch den Verdacht, bei den Betreibern würde es sich um Mitglieder einer Rockergruppierung handeln, konnte durch die Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft nicht bestätigt werden.