Vorfall nach Disco-Besuch in Düsseldorf Prozess um Gruppenvergewaltigung in Krefelder Wohnung - Geldstrafen für Angeklagte

Krefeld · Laut Gericht gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass mehrere Männer Frauen in einer Düsseldorfer Disco betäubten und sie danach in Krefeld vergewaltigten.

Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine Betäubung der Frauen mit K.o.-Tropfen, erklärte das Gericht.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Im Prozess um mutmaßliche Gruppenvergewaltigungen sind die Angeklagten am Landgericht Kleve lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Frauen gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen worden seien, befand das Gericht am Freitag nach Angaben eines Sprechers. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine Betäubung der Frauen etwa mit K.o.-Tropfen. Die beiden Frauen seien auch nicht völlig bewusstseinsgetrübt gewesen.

Zwar seien die Frauen deutlich alkoholisiert gewesen, dies sei aber nicht gegen ihren Willen geschehen. Die Geldstrafen in Höhe von 700 bis 2700 Euro erhielten vier der fünf Männer, weil sie ohne Einverständnis der Frauen Sex-Aufnahmen angefertigt hatten. Ein Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu siebeneinhalb Jahre Haft beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass die zwei Frauen Opfer des Quartetts geworden seien. In einem Fall soll das Geschehen bis zu fünf Stunden lang gedauert haben. Toxikologische Untersuchungen hatten aber keine Hinweise auf K.o.-Tropfen ergeben. Das Geschehen hatte sich in einer Wohnung in Krefeld ereignet.

Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses vergeblich einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, nachdem dieses die Haftbefehle aufgehoben hatte.

Angeklagt waren die Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Nur im letzten Punkt kam es zu Verurteilungen.

(dpa)